Hallo,
Wir d.h ich meine Lebensgefährtin und ihr Kind haben folgendes Problem.
Seit ca. einem Jahr haben wir aus für mich keinen driftigen Grund mit unseren Nachbarn! Das Haus besteht aus 4 Parteien wobei Sie und ihr Kind im 1.Stock des Hauses wohnen. Direkt unter Ihnen wohnen die bereits erwähnten Nachbarn!
Da ich die meiste Zeit bei Ihr verbringe jedoch meine eigene Wohnung besitze sind folgende Dinge der Gensossenschaft gemeldet worden.
Am Sonntag Abend werden Instandhaltungen in der Wohnung durchgeführt!
Der Müllsack vor unserer Wohnungstüre ist störend.
Mein Hund der (7 Monate alt) macht ständig vor die Eingangstüre)
Sonntag morgens ist es laut in unserer Wohnung
Mein Hund ist aggresiv und gefährlich (Ein 7 monatiger Labrador)
Allgemeiner ständiger Lärm in der Wohnung!
Unsere Nachbarn weissten uns nie auf irgendeinen Grund hin das diese Probleme vorhanden sind! Sie gingen zur Genossenschaft die uns einen Brief schrieb!
Von den oben genannten Gründen stimmt einer! Das mein Hund in den Vorgarten des Hauses macht ist eine Frage des Alters.Weiters gaben Sie an das mein Hund immer da ist auch wenn ich nicht da bin! Was wieder nicht stimmt.Meine Freundin hat auch einen Hund (Mops) der ja auch störend ist obwohl sie mit dem Hund eingezogen ist.
Durch einen Anruf der Genossenschaft vor ca.3 Wochen wurde Ihr gesagt warum sie nicht auf ein gerichtliches Einschreiben reagiert hat ( Dieser Brief ist nie angekommen sonst hätte sie ja unterschireben da diese Briefe meist eingeschrieben kommen) Weiters bat die Gensossenschaft sie zur Dienststelle wo sie unter starken Druck die Kündigung der Wohnung unterschrieben hat.
Ich habe 2 Vormieter dieser Wohnung ausfindig gemacht die hatten die selben Probleme.Beide haben die Wohnung freiwillig geräumt!
Ich verstehe nicht warum man dieser Frau alles glaubt was sie erzählt!
Sie kontrolliert uns ständig wenn wir nach unten gehen läuft mit der Digicam durchs Haus und sucht Gründe die sie der Genossenschaft geben könnte.Anscheinend hat sie einen aussergewöhlich guten Stand bei der Genossenschaft.
Wie gesagt Sie hat leider die Kündigung schon unterschrieben.
Ich sehe keinen Grund warum man eine Frau mit einem elfjährigen Kind auf die Strasse setzt!
Meine Frage: Können wir noch irgendetwas machen
Probleme mit den Nachbarn + Gensossenschaft
Das war sicher so ein gelber Zettel vom Briefträger, den Ihre Freundin geglaubt hat nicht beachten zu müssen, aber so ein gelber Zettlel gilt bereits als Zustellung, auch wenn man ihn dann nicht abholt.
Ihre Lebensgefährtin hat dann wahrscheinlich einen Kündigungsvergleich oder so unterschrieben - der Vermieter hat zuerst gerichtliche Kündigung bzw. Räumungsklage mit den Kündigungsgründen beim Bezirksgericht eingebracht und Ihre Freundin hat aber leider nicht auf den Gerichtsbrief reagiert und relevante Einwendungen daher nicht geltend machen können, somit wurde die Frist versäumt.
Nur wenn die Frist, die in dem Schreiben drinnen gestanden ist (wahrscheinlich 1 Monat) aus wichtigen und einsehbaren Gründen versäumt wurde ist eine sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand denkbar, da müsste man aber den Fall ganz konkret vor Augen haben, damit man schlagkräftige Argumente finden kann.
Wenn man schon zur Räumung verurteilt ist, weil der Vergleich nicht mehr angefochten werden kann, kann man aber beim Gericht einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen, da kann der Richter aus wichtigen Gründen, z.B. wegen drohender Obdachlosigkeit durchaus ein halbes Jahr verlängern.
Und nachdem Selbsthilfe durch den Vermieter ja verboten ist, kann man es als Mieter noch auf eine Delogierung drauf ankommen lassen, muss doch der Vermieter dafür noch einen eigenen Exkutionsantrag stellen, was wieder einige Zeit dauert, was allerdings selbstverständlich nicht gerade die feine englische Art ist, eh klar.
Hank,

Ihre Lebensgefährtin hat dann wahrscheinlich einen Kündigungsvergleich oder so unterschrieben - der Vermieter hat zuerst gerichtliche Kündigung bzw. Räumungsklage mit den Kündigungsgründen beim Bezirksgericht eingebracht und Ihre Freundin hat aber leider nicht auf den Gerichtsbrief reagiert und relevante Einwendungen daher nicht geltend machen können, somit wurde die Frist versäumt.
Nur wenn die Frist, die in dem Schreiben drinnen gestanden ist (wahrscheinlich 1 Monat) aus wichtigen und einsehbaren Gründen versäumt wurde ist eine sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand denkbar, da müsste man aber den Fall ganz konkret vor Augen haben, damit man schlagkräftige Argumente finden kann.
Wenn man schon zur Räumung verurteilt ist, weil der Vergleich nicht mehr angefochten werden kann, kann man aber beim Gericht einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist beantragen, da kann der Richter aus wichtigen Gründen, z.B. wegen drohender Obdachlosigkeit durchaus ein halbes Jahr verlängern.
Und nachdem Selbsthilfe durch den Vermieter ja verboten ist, kann man es als Mieter noch auf eine Delogierung drauf ankommen lassen, muss doch der Vermieter dafür noch einen eigenen Exkutionsantrag stellen, was wieder einige Zeit dauert, was allerdings selbstverständlich nicht gerade die feine englische Art ist, eh klar.
Hank,



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