Erbrecht - Großeltern wollen Kinder übergehen.

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
lala2k9
Beiträge: 1
Registriert: 27.03.2012, 12:34

Erbrecht - Großeltern wollen Kinder übergehen.

Beitrag von lala2k9 » 27.03.2012, 12:41

Guten Tag,

Ich hätte bezüglich des Erbrechts in Österreich ein paar Fragen.
Folgende Situation:

Ich bin vorigen November zu meinen Großeltern gezogen. Anfangs dachte ich nur übergangsweise aber dann haben wir uns darauf geeinigt das ich mir das Dachgeschoss ausbauen kann und somit für "immer" hier wohne.
Es war alles gut bis zum 25.Dezember, da hat mein Großvater eine Gehirnblutung erlitten.

Mittlerweile geht es ihm wieder relativ gut, trotzalledem hat meine Großmutter die Sachwalterschaft für ihn übernommen.

Da sich die Kinder einen Dreck um ihren Vater scheren (auch meine Mutter, 2 Tanten und 1 Onkel), und meine Großmutter das ganze jetzt 3 Monate beobachtet und einfach bemerkt das sich ihre Kinder nur melden wenn sie etwas brauchen.
Hat sie neulich zu mir gesagt das , im Falle Ihres Todes , die Kinder von alledem nichts bekommen sollten.

Ich meinte zu Ihr das ist rechtlich gesehen nicht möglich da selbst das Testament in dem Fall angefochten werden kann.

Leider kenne ich meine Mutter und ihre 2 Schwestern gut, und auch wenn immer gesagt wird sie wollen nichts von hier haben. So bin ich mir sicher sollte es um Geld gehen werden sie aufeinmal schlange stehen. Weil sie natürlich rechtlich gesehen einen Anspruch hätten.

Meine Großmutter hatte sich einfach überlegt das Haus auf uns Enkelkinder aufzuteilen, natürlich in dem Maße das ich der hier wohnt und auch weiterbaut bevorzugt bin.

So und zu dem Thema würde ich gerne eure Antworten hören- da das ganze noch 2-3 Monate dauern wird wollte ich mich einfach vorinformieren.



netlaw
Beiträge: 6
Registriert: 08.08.2011, 15:37

Beitrag von netlaw » 28.03.2012, 17:53

Familienrat = Großeltern, Eltern und Enkel einberufen. Die Großeltern sollten dann ihre Wünsche, wie das geregelt werden soll, genau kundtun. Das Ganze sollte schriftlich festgehalten und von allen am besten auch vor Zeugen, idealerweise einem Notar, signiert werden.

Natürlich gibt es für alle Seiten (Eltern, Enkel) auch die Möglichkeit über Notare, Rechtsschutzversicherungen usw vorzubauen und das Optimum für sich herauszuholen. Wie die Geschichten dann weitergehen sehen wir regelmäßig bei Resetarits.

selina
Beiträge: 86
Registriert: 30.08.2011, 21:33

Beitrag von selina » 28.03.2012, 19:34

Meiner Einschätzung nach könnte hier ein Übergabsvertrag an den Enkel, mit Pflichtteilsverzicht der Kinder (gegen eine Einmalzahlung), angedacht werden.
Hier müßte dann auch geregelt werden, dass das übernehmende Enkelkind
allein für die Pflege der GE aufkommt.
Zu Bedenken ist hierbei allerdings, dass das Haus damit extrem teuer werden kann.
Eine andere Variante wäre, dass die GE dem Enkelkind ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.
Für ein Internetforum ist diese Anfrage allerdings viel zu komplex.

Ich würde Ihnen daher dringend raten anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 68 Gäste