Hallo,
leider führte die Forum-Suche nicht zum Erfolg.
Ich habe einen Garagenabstellplatz angemietet. Im Mietvertrag ist lediglich der Mietzins pro Monat (plus USt) angeführt (80 EUR zzgl USt). Anscheinend setzt sich dieser Mietzins aus Betriebskosten, Miete und USt zusammen, was aber nirgendwo im Vertrag und auch nicht in der Korrespondenz mit dem Vermieter, angesprochen wird. Die Betriebskosten, deren Anteil und geschweige denn, wie hoch diese sind, sind im Mietvertrag nicht angeführt. Unter dem Punkt "Betriebskosten" steht nur ein Wort, nämlich "entfällt".
Nun habe ich eine Rechnung bekommen, die deutlich höher ausfällt (195 EUR). Auf meine Nachfrage hin, versicherte mir die Dame bei der Verwaltung, dass es sich um die Betriebskostennachzahlung des letzten Jahres handelt, und ich einfach "Pech" hatte, da ich den Parkplatz erst im März angemietet habe.
Ich frage mich nun, ob ich verpflichtet bin, Betriebskosten zu bezahlen, ohne dass man mich explizit darüber aufgeklärt hätte. Ich bin von einer mtl. Gebühr von 80 EUR zzgl USt ausgegangen.
Den Mietvertrag habe ich diesen Monat abgeschlossen, schon im April erfolgt eine Nachzahlung von über 100% des Mietzinses. Kann ich dagegen vorgehen?
Betriebskosten bei Mietvertrag Garagenabstellplatz
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