Hallo,
kann mir jemand genaueres zum IG-L sagen?
Dies kann doch nur gültig sein, wenn es unter der Geschwindigkeitsbegrenzung mit einer Zusatztafel angeführt ist oder?
Hat jemand von euch einen aktuellen Strafenkatalog zum IG-L. Eventuell aus dem Bereich Salzburg?
Danke!
IG-L
Ja, ja neben der normalen Geschwindigkeitsbeschränkung kann es oft noch zu weiteren Beschränkungen kommen, die dann über eine Verkehrsleitanlage oder so angezeigt werden (Kürzel "IG-L"). Ist das Kürzel aktiv, drohen bei Tempoüberschreitungen höhere Strafen als sonst.
Ansonsten, wenn sich der Inhalt einer Verordnung des Bundes, der Landesregierung oder einer Bezirksverwaltungsbehörde durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nicht ausdrücken lässt, gelten für die Kundmachung die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzw. müsste an sich auf einer Zusatztafel auf die entsprechende Fundstelle im Kundmachungsorgan hingewiesen werden.
Für die Führung des Verzeichnisses von Bestrafungen kommt es drauf an wer zuständig ist - Gemeinde/Stadt, Land, Bund - und welche Bestimmung wo übertreten wurde, in der StVO steht auch ein umfangreicher Strafenkatalog. Verkehrsjurist müsste man sein. Aber für was ist man beim ÖAMTC?
Ansonsten, wenn sich der Inhalt einer Verordnung des Bundes, der Landesregierung oder einer Bezirksverwaltungsbehörde durch Straßenverkehrszeichen oder Bodenmarkierungen nicht ausdrücken lässt, gelten für die Kundmachung die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bzw. müsste an sich auf einer Zusatztafel auf die entsprechende Fundstelle im Kundmachungsorgan hingewiesen werden.
Für die Führung des Verzeichnisses von Bestrafungen kommt es drauf an wer zuständig ist - Gemeinde/Stadt, Land, Bund - und welche Bestimmung wo übertreten wurde, in der StVO steht auch ein umfangreicher Strafenkatalog. Verkehrsjurist müsste man sein. Aber für was ist man beim ÖAMTC?
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