Es gibt Sorgfaltspflichten, vor allem wenn man eine Internetseite gewerblich betreibt, weil da gilt das strenge Handelsgesetzbuch und Gewerbe bedeutet in dem Fall vor allem "regelmäßig" im Rahmen des Zumutbaren. Quellenangabe kann der Urheber als Nebenpflicht verlangen, wenn er seine Zustimmung erteilt hat bzw. wird man als Nutzer sowieso tun, um seine Positionen usw. zu untermauern.
Wenn ein Nutzer diverse Schutzmaßnahmen (z.B. Copyrightzeichen, AGB...) umgeht, um seine Inhalte zu verbreiten, kann Ihr Freund als Betreiber sich an diesem schadlos halten, die Seite sperren usw.
Falls Ihr Freund aber diese Inhalte aus geschäftlichen und/oder organisatorischen Erwägungen duldet, werden angemessene Verwendungs- und Unterlassungsansprüche fällig. Die Höhe hängt von den zu Unrecht in Anspruch genommen Vorteilen ab - wie viele Klicks, welche Werbeeinschaltungen, Kunden usw. konnten dadurch lukriert werden? Alles eine Frage von Beweis und Beweislast.
Am sichersten sind Links als Verweis zu fremden Bildern, ähnlich einem Gastronomieführer oder so in der realen Welt, wo ein maschinell generiertes Vorschaubild nur auf das Original verweist und so nicht ins Urheberrecht eingreift.
Eine zulässige und wirksame Ausrede ist oft die Technik, wo mit einem festgelegtem Programm oft völlig selbständig und ohne weiteres Zutun z.B. aufgefundene/eingegebene Bilddateien zu Vorschaubildern o.ä. konvertiert werden und so zu reinen Maschinenschöpfungen werden. Sind wir denn nicht alle irgendwie auch Opfer von diesen Geräten? Der Computer als Hamsterradbeschleuniger...
Also: Mit dem Anwalt reden, ihn mit sachhaltigen Infos überschütten, denn von Technik hat er meistens eher wenig Ahnung, dabei den guten Willen zur künftigen Unterlassung kundtun, ein Angebot zur Besänftigung vorbereiten, z.B. Richtigstellung posten oder kostenlose Werbeeinschaltungen...
Hank,
