
von user gelöscht
Im Recht spielen Sitten und Gebräuche durchaus eine Rolle, deswegen kann es nicht unbedeutend sein, wo jemand her ist, aber die Erbschaft einfach nicht annehmen im Erbschaftsfall, also nicht einzuantworten im Rahmen der Verlassenschaftsverhandlung wäre wohl das einfachste.
In Vorarlberg (und sogar in Liechtenstein) gilt immerhin österreichisches Recht, Sie können am Bezirksgericht in Ihrer Nähe, falls noch nicht geschlossen, eine Erbverzichtserklärung (z.B. am wöchentlichen Amtstag) zu Protokoll geben.
Wird auf den Umfang des Erbverzichts ankommen, ob man zur Rechtsverbindlichkeit einen Notariatsakt braucht, weil dann quasi eine Schenkung ohne Übergabe vorliegt - Notare sind öffentliche Einrichtungen, da kann man unverbindlich Auskunft erhalten.
Vielleicht lässt es sich sogar einrichten, dass bei Ihrem Erbverzicht das Erbrecht Ihrer eigenen Kinder trotzdem irgendwie erhalten bleibt.
Hank,

In Vorarlberg (und sogar in Liechtenstein) gilt immerhin österreichisches Recht, Sie können am Bezirksgericht in Ihrer Nähe, falls noch nicht geschlossen, eine Erbverzichtserklärung (z.B. am wöchentlichen Amtstag) zu Protokoll geben.
Wird auf den Umfang des Erbverzichts ankommen, ob man zur Rechtsverbindlichkeit einen Notariatsakt braucht, weil dann quasi eine Schenkung ohne Übergabe vorliegt - Notare sind öffentliche Einrichtungen, da kann man unverbindlich Auskunft erhalten.
Vielleicht lässt es sich sogar einrichten, dass bei Ihrem Erbverzicht das Erbrecht Ihrer eigenen Kinder trotzdem irgendwie erhalten bleibt.
Hank,




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