Hallo!
Folgende Situation: Ich habe mit meinem Kabel-TV-Betreiber vor einigen Jahren einen Vertrag hinsichtlich des Abos eines Pay-TV-Senders abgeschlossen. In diesem Vertrag heißt es, dass das "Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist" storniert werden könne. Dieser Pay-TV-Sender hat jedoch vor zwei Jahren seinen Namen geändert und bietet seither andere (= teurere) Pakete an. Durch die Vertragsübernahme des neuen Pay-TV-Eigentümers durch meinen Kabel-Betreiber blieb mein Paket aber noch immer in gleicher Form und zum selben Preis erhalten.
Gestern erhielt ich ein Schreiben meines Kabel-Betreibers, dass dieses Abo per 29. Februar storniert wird. Ich habe mit meinem Betreiber telefoniert und man sagte mir nur: "Tut uns leid, aber wir können auch nichts machen, wenn der Pay-TV-Sender seinen Vertrag mit uns storniert (bzw. dieses Paket nicht mehr anbietet). Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an den Pay-TV-Sender." Ist das tatsächlich rechtens? Ich habe keinen Vertrag mit dem Pay-TV-Sender, sondern nur mit meinem Kabel-Betreiber - und dieser sieht eine zweimonatige Kündigungsfrist vor...
Meine Frage ist nun, ob sich nicht auch der Kabel-Betreiber an die zweimonatige Kündigungsfrist zu halten hat.
Kündigungsfrist Pay-TV-Abo
Es handelt sich hier um ein unbefristetet Dauerschuldverhältniss, dass im Normalfall nur durch ordentliche Kündigung gemäß Vertag bzw. AGB beendet werden kann, aber was ist heute, besonders in der Wirtschaft, schon noch normal?
Es gibt aber das Instrument der außerordentlichen Kündigung, um unzumutbar gewordene Dauerschuldverhältnisse vorzeitig aus wichtigem Grund rasch beenden zu können, vor allem wenn es nicht um Wohnung und Arbeitsplatz geht.
Die Übergangsfrist von zwei Jahren zum alten Preis war eh lang, genug Zeit jedenfalls also, um sich seelisch auf die Veränderungen einzustellen.
Außerdem ist so ein TV-Abo ein Stadard-Massenvertrag, abgesehen von Name und Adresse, ohne personalisierte Vertragspunkte.
Man müsste sich also die Action antun und eine gute Begründung vorweisen, warum die Kündigungsfrist von zwei Monaten pünktlich einzuhalten wäre, vielleicht kann man ein kleines Zugeständnis herausschlagen.
Es gibt aber das Instrument der außerordentlichen Kündigung, um unzumutbar gewordene Dauerschuldverhältnisse vorzeitig aus wichtigem Grund rasch beenden zu können, vor allem wenn es nicht um Wohnung und Arbeitsplatz geht.
Die Übergangsfrist von zwei Jahren zum alten Preis war eh lang, genug Zeit jedenfalls also, um sich seelisch auf die Veränderungen einzustellen.
Außerdem ist so ein TV-Abo ein Stadard-Massenvertrag, abgesehen von Name und Adresse, ohne personalisierte Vertragspunkte.
Man müsste sich also die Action antun und eine gute Begründung vorweisen, warum die Kündigungsfrist von zwei Monaten pünktlich einzuhalten wäre, vielleicht kann man ein kleines Zugeständnis herausschlagen.
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