Sachbeschädingung unter starkem Alkoholeinfluss

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erosent
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Registriert: 01.02.2012, 13:45

Sachbeschädingung unter starkem Alkoholeinfluss

Beitrag von erosent » 01.02.2012, 13:55

Hallo.
Ein Freund von mir hat nach einer durchzechten Nacht beim nach Hause weg laut Angaben der Polizei mehrere Mopeds umgeschmissen. Er selbst hat er an diesen Vorfall keinerlei Erinnerung, da er unter starkem Alkoholeinfluss war.
Eine Polizeistreife wurde auf Grund eines anonymen Anrufes zum Tatort gerufen, hat ihn aber wohl nicht auf frischer Tat ertappt, sondern einige Meter entfernt.
Er muss sich nun in 2 Tagen auf der Polizei dafür rechtfertigen, hat aber wie gesagt kaum Erinnerung an den Vorfall selbst noch an das Gespräch mit den Polizisten in dieser Nacht.
Man muss dazusagen, dass er bis jetzt noch nie in irgendeiner Weise mit der Polizei Probleme hatte.

Macht es überhaupt Sinn den Vorfall abzustreiten, wenn der Anonyme Zeuge sich anscheinend sicher ist, dass er der Täter war?



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.02.2012, 13:07

Sinn jedes Gerichtsverfahrens ist grundsätzlich die Ermittlung der Wahrheit...

Die Unzurechnungsfähigkeit hat vor allem in puncto Strafgesetz eine mildernde Wirkung, für den verursachten Schaden spielt das kaum eine Rolle ob der Beschädiger betrunken oder nüchtern war.

Die zivilrechtlichen Folgen treffen meistens härter als die die strafrechtlichen.

Schadenersatz wird zu leisten sein, weil Stockberunkenheit ziemlich wahrscheinlich als grobe Fahrlässigkeit auszulegen sein wird. Immer gut wäre, wenn man sich als Beschädiger reuig zeigt und versucht außergerichtlich den Schaden irgendwie gutzumachen, wir wohl nicht gar so viel passiert sein durch das Umfallen eines solchen Mopeds, oder?

mfg. hank 8) 8) 8) 8)

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