Aufkleber verteilen

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JanGN
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Aufkleber verteilen

Beitrag von JanGN » 03.02.2012, 09:37

Hallo liebes Forum.

Und zwar eine kleine Frage.

Angenommen XY hat einen Verein oder eine Interessensgemeinschaft gegründet mit 10 Mitgliedern.


XY lässt 10000 Aufkleber mit Logo und WebLink drucken, bietet diese auf deren Homepage gratis zu je 5 Stück pro Haushalt an.
Zwei Monate später ist in deren Stadt (z.B Wels) auf den meisten Laternen, Bushaltestellen und Verkehrsschildern so ein Aufkleber zu finden.



1. Kann XY oder der Verein dafür belangt werden?
2. Welche Strafe wird ausgefasst wenn XY oder ein Mitglied des Vereins beim anbringenen so eines Aufklebers erwischt wird und noch 50 weitere in der Tasche hat und eine Menge an abgelöstem Trägerpapier.

Die Fragen gelten auch für Graffitis. Bitte extra erwähnen falls die Antworten anders ausfallen würden.


Das wars fürs Erste.


Danke im Vorweg.
Lg



MG
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Beitrag von MG » 03.02.2012, 15:00

Es wurde bereits geurteilt, dass Veranstalter, die Plakate an Plakatierer weiter geben, aber keine Plakatflächen gebucht haben, oder aber viel weniger, als der Anzahl der Plakate enstprechen würde, für begangene Besitzstörungen (es ging damals um Plakate in Telefonzellen) haften.

Bei Klebern ist nicht so eindeutig klar, wofür man die weiter gibt, da könnte man ja argumentieren, man gehe davon aus, dass sich das die Leute nur auf ihre eigenen Sachen picken würden.

Graffitti ist Sachbeschädigung.

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