Ich möchte gegen ein Urteil eine Amtshaftungsklage einbringen,ich wurde von einer Rechtsanwältin für die Einlage des Stammkapitals von € 18.500 verklagt,ich konnte beweisen das ich diese Summe eingezahlt habe und damit Anschaffungen für die Firma getätigt hatte ( ich bin zu 75% Teilhaber einer Firma). Die Rechtsanwältin ging in Berufung, ich hatte keine Befragung oder Vorladung von diesen Gericht bekommen.8 Monate später bekam ich das Urteil, Schuldig,ich müsste die €18.500 samt Zinsen und Anwaltskosten bezahlen.Das Urteil kam mit der Begründung zustande , ( ich schätze das die Anwältin den Richter beeinflusst mit falschen Angaben beeinflusst hat). Der Beklagte hätte das Firmenkonto das ein minus von ca.€ 22.000,- aufwies
mit dieser Summe abdecken müssen, das nicht Stimmt, ich habe einen Kontoüberziehung-Rahmen von € 35.000,- und den musste ich weder abdecken noch Bezahlen.Die Rechtsanwältin sagte mir noch ( vor der 1.Verhandlung, ich zitiere: Sie und Ihre Familie gehen mir schon auf die Nerven und sollte ich diese Verhandlung verlieren die Nächste gewinne ich, ich kann nicht verlieren.Das Urteil wurde gefällt und dazu geschrieben: Gegen diese Urteil ist keine Revision zulässig( also kein Einspruch möglich),wie und was kann oder soll ich jetzt machen,Anwalt ist keiner mehr drin, die haben mich schon ca.11.000 € gekostet. Weis Irgendwer Rat? Ich bin über jede Hilfe Dankbar
Amtshaftungsklage
Das ist ja das Eigenartige, ich habe zwar den Einspruch erhalten danach weder das es eine Verhandlung gibt und auch nicht das Urteil, ich bekam von dem Gegnerischen Anwalt ein Schreiben das Ich zur Zahlung verurteilt wurde das Urteil Rechtskräftig wäre und kein Einspruch zulässig wäre,ich rief bei Gericht an da wurde mir das alles Bestätigt und ich könne mir den Brief der wieder zurückgekommen ist abholen, nur den hatte ich nie Bekommen, meine Frau ist den Ganzen Tag zu Hause (wir haben das Büro im Haus), es ist alles ein bisschen Eigenartig, ob so die Korruption funktioniert??
Tut mir leid, irgendetwas passt da nicht... Im Verfahren, wo die 18T EUR eingeklagt wurden und Sie das Urteil erhalten haben, da bestand doch schon Anwaltspflicht, oder gins vielleicht um ein exekutionsrechtliches Verfahren, weil die ausständige Stammeinlage gepfändet wurde?
Wenn Anwaltspflicht in einem Verfahren besteht, werden Sie aufgefordert, sich um einen Anwalt zu kümmern. Tun Sie das nicht, dann können Sie in diesem Verfahren alleine nichts bewegen. Das Verfahren wird quasi ohne Sie durchgeführt.
Dann sagen Sie, haben Sie das Urteil erhalten und sodann die Berufung der Gegenseite. Sie hätten sodann (wieder NUR mit Anwalt) die Möglichkeit gehabt, eine sogenannte Berufungsbeantwortung einzubringen, um die Argumente der Gegenseite zu bekämpfen. Über die Berufung wird in der Regel OHNE mündliche Verhandlung entschieden, das ist rechtens. Und dass jetzt kein weiterer Rechtszug mehr möglich ist, liegt am zu geringen Streitwert und an der Tatsache, dass wahrscheinlich auch keine besonderen Rechtsfragen in dem Verfahren zu klären waren.
Korrigieren Sie mich, wenn ich irgend etwas falsch verstanden habe. Aber die Tatsache, dass Sie bei einem solchen Streitwert und bei dem Ausgang, jetzt Hilfe in einem Forum holen, wirft auch ein bestimmtes Licht auf Ihren Umgang mit rechtlichen Problemen.
Bei den Rechtsanwaltskammern gibt es gratis Auskunft und viele KollegInnen bieten kostenlose Erstgespräche an!
mfG
RA Michael Gruner
Wenn Anwaltspflicht in einem Verfahren besteht, werden Sie aufgefordert, sich um einen Anwalt zu kümmern. Tun Sie das nicht, dann können Sie in diesem Verfahren alleine nichts bewegen. Das Verfahren wird quasi ohne Sie durchgeführt.
Dann sagen Sie, haben Sie das Urteil erhalten und sodann die Berufung der Gegenseite. Sie hätten sodann (wieder NUR mit Anwalt) die Möglichkeit gehabt, eine sogenannte Berufungsbeantwortung einzubringen, um die Argumente der Gegenseite zu bekämpfen. Über die Berufung wird in der Regel OHNE mündliche Verhandlung entschieden, das ist rechtens. Und dass jetzt kein weiterer Rechtszug mehr möglich ist, liegt am zu geringen Streitwert und an der Tatsache, dass wahrscheinlich auch keine besonderen Rechtsfragen in dem Verfahren zu klären waren.
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