
Es geht um mein Vater.
Situation:
Meine Eltern sind verheiratet und wohnen in gleichen Haushalt.
mein Vater bezieht Pension, in mindest Höhe.
Meine Mutter hat zeit lang gearbeitet und dann wieder länger Hausfrau.
das war vor ca. 2 Jahre
damals ging alles ohne Probleme, und Meine Eltern beziehen mit Ausgleichszulage insgesamt irgendwas um die 1200 euro oder so ähnlich.
nun letztes Jahr hat meine Mutter für 6-8 Monate (genau weiss ich nicht) geringfügig gearbeitet.
und hat letzte September aufgehört zu arbeiten.
wir haben das bei Pensionsversicherung gemeldet dass Mutter seit September 2011 nicht mehr arbeitet und an sich müsste Ausgleichszulage wieder normal berechnet werden und sie kommen auf diiesen 1200ca. euro mindest einkommen mit pension.
aber diesmal sagt uns PSV wenn meine Mutter (welche in pensionsalter ist mit 62 Jahre, aber leider niht genug mindest versicherungsjahre) auf Arbeitslosen verzichtet, dann ist das eine freiwillige Verzicht und wird von der Ausgleichszulage abgezogen.
nun meine Frage falls mir jemand das beantworten kann.
wie kann das sein dass eine Frau mit 62 bisschen geringfügig gearbeitet hat, und sie das körperlich nicht mehr schafft, und so wieder Hausfrau sein möchte zu AMS laufen müssen damit sie (meine Eltern) ihren Grundrechte nicht verliert ??
Falls meine Mutter jetzt zu AMS muss damit sie ihren mindest Einkommen sichern kann, sie ist 62, wo soll sie sich denn bewerben ? keiner will sie haben, ausserdem ist meine Mutter gesundheitlich auch nicht mehr fit.
Also bitte kann mir jemanden das beantworten ob das wirklich so ist? oder liegt da jetzt eine Fehler vor ?
wie ich die Informationen aus Info-blatt verstanden habe, wird bei der Ausgleichszulage nur die tatsächliche netto Eikommen im Haushalt berücksichtigt werden. Das heisst für mich, wenn meine Mutter Hausfrau sein will und nicht "Arbeitslosen" beziehen will, dann hat sie defakto KEIN netto einkommen. Das hat doch nichts mit Verzicht zu tun, oder versteh ich da was falsch ? Hausfrau sein für eine 62 jährige Frau ist doch auch ihr Recht, seit wann darf eine "ehemalige" Hausfrau nicht mehr Hausfrau sein, nur weil sie zwischen durch immer wieder bisschen gearbeitet hat.
bitte um Auflärung, falls das hier jemand liest.
bitte bitte.
mfG
iso
p.s.: falls sehr sehr viel Fehler im Text zu finden ist, tut mir leid, ich schreibe kaum auf Deutsch. Ich bin zwar in Österreich aufgewachsen aber Deutsch ist doch nicht meine Muttersprache, und meine Studium und Beruf hat auch kaum etwas mit deutsche Sprache zu tun. Bitte um Nachsicht.