Ich hoffe, jemand hier kann mir bei meiner Anfrage weiterhelfen:
Grundsätzlich geht es um eine Idee, bei der ich mir leider nicht sicher bin, in welchen rechtlichen Bereich diese fällt bzw. ob sie so durchführbar ist.
Es geht um ein Portal auf dem man Produkte / Aktionen "ersteigern" kann. Allerdings nicht im klassischen Sinne, sondern es sollte so funktionieren, dass jene Person des Zuschlag erhält, die den alleinstehend geringsten Betrag als erstes überweist.
z.B. Es gibt eine festgesetzte Grenze zwischen 5 und 20 Euro. Innerhalb dieser können die Leute überweisen. 10 überweisen 5,00 Euro. 20 6,30. Wieder 20 überweisen 12 Euro. 1 Person überweist 10,34 und eine weitere Person 9,85. Den Zuschlag würde nun jene Person erhalten, die 9,85 Euro überwiesen hat, da es sich dabei um die alleinstehend geringste Summe handelt.
Ist dieses Vorgehen überhaupt möglich oder fällt das unter Glücksspiel? Meiner Meinung nach nicht, da die Personen ja selbst entscheiden können, welche Summe sie überweisen und wie oft sie überweisen (d.h. theoretisch könnte jemand auch jeden einzelnen Betrag zwischen 5 und 20 Euro überweisen und sich somit den Zuschlag sichern)
Bevor die Frage auftaucht was passiert, wenn zwei den gleichen Betrag haben sollten: Es geht um Datum und Zeit - wer als erstes überweist bekommt den Zuschlag (betrifft aber nur den Fall wenn es die gleiche Summe war)
Ich hoffe jemand kennt sich hier aus. Eine Möglichkeit wäre ja auch noch, die bereits gezahlten Beträge anzuzeigen - oder wäre das wieder eine Bevorzugung der "später Überweisenden"?
Danke und schöne Grüße!
PS: Was ich vergessen habe: Die Zahlungseingänge und der Ablauf würden von einem Notar beaufsichtigt werden, ändert das was?
Anfrage: Glücksspiel oder Versteigerung?
Also für mich hat das ganze schon irgendwie Glückspielcharakter - ohne mich jetzt auf einen Paragraphen zu stützen.
Aber wenn wir es mit Roulette vergleichen, da kann ich auch bestimmen wie oft ich mitspiele und welchen Einsatz ich gebe.
Ich weiss das es schon öfter solche Versteigerungen gab, aber ich habe keine Ahnung wie das deklariert wurde.
Aber wenn wir es mit Roulette vergleichen, da kann ich auch bestimmen wie oft ich mitspiele und welchen Einsatz ich gebe.
Ich weiss das es schon öfter solche Versteigerungen gab, aber ich habe keine Ahnung wie das deklariert wurde.
Es kommt mM drauf an wie der Vertrag zustande kommt, wie Leute sich auf das Spiel einlassen, wie seriös die Bedingungen (AGB) sind, wie die Seite konkret aufgebaut ist und funktioniert. Der öffentliche Notar überwacht die Interessen sowohl von Betreiber als auch von Kunden.
Viele Leute gehen so wie man früher "in die Stadt gegangen" ist, "ins Netz", im wahrsten Sinne des Wortes nämlich.
Bei solchen Spielen, wenn sie seriös zugehen, ist z.B. ein Button "Sofortabbruch" zu finden, weil viele Leute nicht selten angeheitert bis betrunken im Cyberspace unterwegs sind, diese blauen Momente nützen die Internetfirmen gerne aus...
Viele Leute gehen so wie man früher "in die Stadt gegangen" ist, "ins Netz", im wahrsten Sinne des Wortes nämlich.
Bei solchen Spielen, wenn sie seriös zugehen, ist z.B. ein Button "Sofortabbruch" zu finden, weil viele Leute nicht selten angeheitert bis betrunken im Cyberspace unterwegs sind, diese blauen Momente nützen die Internetfirmen gerne aus...
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