Fenster- und Türenrenovierung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Alexandra
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Fenster- und Türenrenovierung

Beitrag von Alexandra » 28.12.2011, 12:28

Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
Wir haben im Juli, nach telefonischer Absprache mit der Hausverwaltung vereinbart, dass wir die Außentüren und einige Fenster von außen (was normal
die Hausverwaltung machen müsste) selbst streichen und die Hausverwaltung uns ein Geld für die Arbeitszeit und Material geben wird.
Die Türen und Fenster waren in einem derartigen desolaten Zustand und die Hausverwaltung meinte, sie hätten keinen Malertermin für uns frei. Nach vollendeter Arbeit, gaben wir unsere Forderungen bekannt, jedoch haben wir seitdem noch kein Geld gesehen, obwohl wir Fotos mit den Fenstern und Türen vorher und nachher mit unseren e-mail Verkehr mitgeschickt haben.
Seit August hält uns ein Mitarbeiter hin und meint bei jeden Anruf er muss erst mit dem Chef reden. Wir haben im Dezember unsere Miete nicht bezahlt und haben jetzt vom Anwalt eine Schreiben erhalten, dass wir das zahlen müssen. Was können wir tun, um unser Geld für die Renovierungsarbeiten zu bekommen?



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 30.12.2011, 23:43

Mietzinsminderungsrecht ist zwingendes Recht des Mieters, und prinzipiell tritt das Mietzinsminderungsrecht sofort ein, wenn eine Gebrauchsbeeinrächtigung vorliegt.

Wenn man als Mieter das Recht auf Mietzinsminderung in Anspruch nimmt, empfiehlt es sich aber, dies dem Vermieter - unter Ausführung der Begründung und das Ausmaßes der Mietzinsminderung schriftlich mitzuteilen und nicht einfach die Miete nicht einzubezahlen.

Wenn allerdings die geltend gemachte Mietzinsminderung vom Vermieter nicht anerkannt wird, ist es für den Mieter praktisch schwierig, wie er weiter vorgehen soll.

Noch dazu ist oft nicht leicht, das zulässige Ausmaß der Zinsbefreiung abzuschätzen. Wenn man sich Anwälte und derlei ersparen will, ist es besser, die unveränderte Miete ausdrücklich unter Vorbehalt weiter zu bezahlen und seinerseits dann eine Klage gegen den Vermieter auf Rückzahlung eines Teils des Mietzinses einzubringen. Aber nur im Notfall, wenn es echt nicht mehr anders gehen sollte, meistens hilft kühler Kopf und Diplomatie weiter.

Je nach Größe der Hauverwaltung kommt immer einiges an Erhaltungskosten zusammen, und in Zeiten der großen Sparwelle wird alles möglichst hinausgezögert - die sog. "Schuldenbremse" wird das bringen, dass man eben ewig auf sein Geld warten muss = Zinsenschinden.

Noch sind wir trotzdem ein Sozialstaat, und wer wegen ein paar Dosen Lack in fianzielle Bedrängnis kommt, dem wird ganz sicher rasch Abhilfe geschaffen.

Hank 8) 8) 8) 8)

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