Als Zeuge von einer Sachschaden geladen, aber...

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Black beer
Beiträge: 37
Registriert: 15.08.2010, 21:57

Als Zeuge von einer Sachschaden geladen, aber...

Beitrag von Black beer » 24.12.2011, 16:20

Hallo.
Ich war am 22.12.2011 als Zeuge von einer Sachbeschädigung geladen.

Ich bin ins Verhandlungssaal gerufen, und Richterin teilte mich mit, dass die Sache aussergerichtlich einig geworden war.
Ich hatte gar keine Gelegenheit irgendwas auszusagen. Nur der Wert meiner Lampe wurde gefragt und Angeklagter hat mich im Gerichtssaal mit Bar den Betrag bezahlt.
Ich und ein anderer Zeuge hatten Videoaufnahme von Tat mit, wollten am 22.12.2011 an Richterin geben. Aber das war auch kein Erfolg.
Die Richterin sagte, dass die weitere keine ihre Aufgabe sei.

Ist es wirklich so?
Glaube ich nicht.
Sie hat vergessen, dass ich auch Opfer (Geschädigter von der Lampe) bin.

Die Wohnungstür ( Vermieter=Geschädigter ) und meine Lampe wurde am Tatnacht geschädigt. (Tatzeit 3Uhr in der Früh)
Das komische war, dass irgendwann auf dem Protkoll meine Lampe verschwunden war. und zwar... seit dem Protkoll von anderen zuständige Polizeistation übernommen worden war.
Wir hatten ausserdem den Angeklagter auch als gefährliche Drohung und Ruhestörung angezeigt. Aber auf dem Polizeiprotkoll war nicht zu finden.
Ich bin auch Geschädigter, als Besitzer meiner Lampe.

Also, meine Frage ist...
Habe ich den Chance, den Fall wiederholt untersuchen zu lassen?



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.12.2011, 14:54

Klar, die Strafrichter fertigen einen Privatbeteiligten im Rahmen des sog. Adhäsionsverfahren nach Gutdünken ab, fehlerhafte Niederschriften und auch fehlerhafte Gerichtsurteile sollen aber vorkommen...

Wenn Sie nicht zufrieden sind mit dem Ergebnis, können Sie den Fall eigens noch einmal vor dem Zivilgericht verhandeln lassen und das heißt, dass Sie Ihre konkreten Ansprüche selber beweisen (lassen) müssen, Gerichtskosten im voraus leisten müssen...

Ansonsten heißt es im Juristenlatein: Ne bis in idem. Nicht zweimal in der gleichen Sache darf man klagen, aber es kommt auf den konkreten Fall und die konkreten Ansprüche an und ob die Lampe diese Mühe wert ist.

Black beer
Beiträge: 37
Registriert: 15.08.2010, 21:57

Beitrag von Black beer » 27.12.2011, 20:22

Danke, Hank im voraus!
:)

Black beer
Beiträge: 37
Registriert: 15.08.2010, 21:57

Beitrag von Black beer » 28.12.2011, 00:28

noch weitere Frage...

Kann man gegen den Sohn des Angeklagters wegen falsche Aussage etwas unternehmen?
Wenn wir dies Beweisematerial haben?
Meinst du, dass ich hier auch nur zivilrechtlich was machen kann?

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste