Mangel - Nachfrist

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Thomas Spalt1
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Mangel - Nachfrist

Beitrag von Thomas Spalt1 » 20.12.2011, 16:58

Werte RA,

ich habe folgenden Fall.
Wie sieht es aus, wenn wir bei unserem Lieferanten eine Maschine kaufen, die einen versteckten Mangel aufweist (Späne in der Drehstromwicklung).
Unser Kunde hat einen fixen LT angegeben, da er die Maschine am 19.12. benötigte, ansonst braucht er diesen Motor nicht (schriftlich nicht ausgemacht).
Muss unser deutsche Lieferant nun den Motor ohne irgendetwas zurücknehmen oder muss er eine Nachfrist für die Verbesserung des Motors aufweisen oder muss der Kunde die Maschine aufgrund der Nachfrist die Maschine doch abnehmen?

Freundliche Grüße
Thomas



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 22.12.2011, 17:15

Für alle Beteiligten gilt das Handelsgesetzbuch, d.h. als Kaufmann muss man sofort den Mangel feststellen und unverzüglich reklamieren.

Mündliche Vereinbarungen sind schwerer durchzusetzen als schriftliche, der deutsche Lieferant muss aber auf alle Fälle Gewähr leisten und die Maschine vertragsgemäß funktionierend liefern, nur wenn das nicht geht kann eine Rückabwicklung des Vertrags erfolgen.

Die Reparatur sollte mit so wenig Unannehmlichkeiten wie möglich für den Kunden vonstatten gehen.

Wenn man es optimal ausmacht, könnte der Lieferant obendrein eventuell zu Schadenersatz wegen Verdienstentgang wegen der defekt und somit zu spät gelieferten Maschine verpflichtet werden.

Über ein Internetforum kann ein Fall und seine beteiligten Personen aus Fleisch und Blut kaum seriös eingeschätzt werden. Man sollte jedenfalls schauen, dass man mit Verhandlungsgeschick ohne Rechtsschritte eine Lösung findet, es muss nämlich nicht immer gleich böse Absicht und Schlamperei im Spiel sein, wie die Zeiten angeblich sind wissen wir eh...

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