Verleumdung - Tatbestand erfüllt oder nicht?

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Alexander_S
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Registriert: 13.12.2011, 08:25

Verleumdung - Tatbestand erfüllt oder nicht?

Beitrag von Alexander_S » 13.12.2011, 09:20

Sehr geehrte Damen und Herren!

Eine Nachbarin (vermutlich) hat zum wiederholten Male Vandalismus betrieben, da dies jedoch nicht beweisbar ist habe ich bloß eine Anzeige gegen "Unbekannt" mit Tatverdacht erstattet nachdem ich gefragt wurde ob ich jemanden in Verdachte habe. Da ich viele Jahre in dem Wohnhaus lebe und auch einen Streit mit der der Person vor kurzer Zeit hatte konnte ich es auch so begründen.
Nun, zwei Wochen später bekomme ich eine Ladung zum einem Gespräch wegen, ich zitiere:
"Verleumdung bezüglich der Strafanzeige gegen Hr./Fr. XXXXX wegen Sachbeschädigung"

In Wahrheit wurde jedoch niemals eine Strafanzeige von mir unterschrieben, beabsichtigt oder in einer anderen Form von mir erstellt gegen eine dezidiert genannte Person, da sich dies leider nicht von mir beweisen ließe und daher ohnehin obsolet wäre.

Außerdem bekam ich eine Anzeigenbestätigung mit "Unbekannte/r Täter/in" ausgestellt und keinem Namen außerdem dem eigenen darauf.
Nur soviel zum "fragwürdigen" Ladungsbescheid für eine Besprechung auf dem Polzeikommissariat.

Kann man mich nun tatsächlich nach StGb §297 belangen? Noch dazu müsste selbst eine Anzeige nach dem österreichischen Recht wissentlich falsch eingebracht worden sein, d.h. ich müsst eine Anzeige gegen eine Person eingebracht haben, obwohl ich wusste, dass diese es nicht ist bzw. sein kann. Und in diesem Fall habe ich ja bewusst und begründet einen Verdacht geäußert.

Hat dies Bestand und muss ich nun als "Opfer" auch noch, nur weil ich den offiziellen Weg ging und keine Selbstjustiz üben möchte (was ich auch nicht vorhabe), mich nun noch vor Gericht verantworten und habe mit Strafe bis zu 5 Jahren zu rechnen???

Mit Dank im Voraus!

Alexander S.



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2011, 08:47

Maßgeblich für Verleumdung ist nicht nur, ob man jemanden ungerechtfertigt anzeigt, sondern ob man Handlungen setzt, die Verdachtsmomente verhärten und die Justiz auf den Plan rufen sollen.

Gefährlich ist in dieser Hinsicht der klassische Haustratsch, die Gerüchteküche - Ihre Anzeige bzw. Ihre Vorwürfe werden sich wohl irgendwie herumgesprochen haben, da reicht oft eine kleine Bemerkung und schon reagieren Leute mit einer Verleumdungsklage.

Es hängt u.a. von der Schwere, dem Wahrheitsgehalt und allfälligen Absicht der Vorwürfe ab ob strafbar oder nicht, das ist ja die Aufgabe der Staatsanwaltschaft das herauszufinden.

Grundsätzlich kann jeder anzeigen was und soviel er will, wenn er meint, dass ihm Unrecht geschehen ist.

Die Hälfte der ca. 300.000 Strafanzeigen pro Jahr werden zurückgelegt.


Hank 8) 8) 8) 8) 8) 8)
Zuletzt geändert von Hank am 18.12.2011, 08:50, insgesamt 1-mal geändert.

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 18.12.2011, 08:47

Maßgeblich für Verleumdung ist nicht nur, ob man jemanden ungerechtfertigt anzeigt, sondern ob man Handlungen setzt, die Verdachtsmomente verhärten und die Justiz auf den Plan rufen sollen.

Gefährlich ist in dieser Hinsicht der klassische Haustratsch, die Gerüchteküche - Ihre Anzeige bzw. Ihre Vorwürfe werden sich wohl irgendwie herumgesprochen haben, da reicht oft eine kleine Bemerkung und schon reagieren Leute mit einer Verleumdungsklage.

Es hängt u.a. von der Schwere, dem Wahrheitsgehalt und allfälligen Absicht der Vorwürfe ab ob strafbar oder nicht, das ist ja die Aufgabe der Staatsanwaltschaft das herauszufinden.

Grundsätzlich kann jeder anzeigen was und soviel er will, wenn er meint, dass ihm Unrecht geschehen ist.

Die Hälfte der ca. 300.000 Strafanzeigen pro Jahr werden zurückgelegt.


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