Ich betreiber ein internetcafe, in dem unteranderem auch laptops repariert werden.
Die kundengeräte werden in einen schrank verwahrt der natrlich durchgehend verschlossen ist,
2 Bulgaren haben es aber geschaft denn Schrank innerhalb von Sekunden aufzumachen ( auf dem überwachungsvideo ist alles zu sehen) die Polizisten haben es nicht geschaft denn schrank auf die gleiche art aufzubrechen.
So gestohlen haben sie 1 Kunden Laptop wobei zu sagen ist das das Display defekt war (musste ausgetauscht werden kosten ca 130€)
der Kunde hat sein gerät vor ca 1 jahr Gekauft gehabt um ca 549€
Jetzt meine frage wieviel muss ich denn Kunden zahlen oder was muss ich ihm jetzt ersetzen ??
danke schonmall im vorraus für jede info.
diebstahl
Maßgeblich für den Schadenersatz ist zuerst einmal der Grad der Verschuldens
- wenn Ihnen angesichts zweier Profiknacker kein Vorwurf in puncto Fahrlässigkeit gemacht werden kann, weil eben die Verwahrungsschränke nach allgemeiner Auffassung im Verhältnis zum Wert der Geräte optimal gesichert waren, dann müssen Sie vielleicht gar keinen Schaden ersetzen, obwohl Sie als Unternehmer für solche Fälle hoffentlich eine gewisse Haftpflichtversicherung haben werden.
Für Schadenersatz ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert maßgeblich - also: was ist ein 1 Jahr altes Laptop mit defektem Bildschirm am Gebrauchtwarenmarkt wert?
- wenn Ihnen angesichts zweier Profiknacker kein Vorwurf in puncto Fahrlässigkeit gemacht werden kann, weil eben die Verwahrungsschränke nach allgemeiner Auffassung im Verhältnis zum Wert der Geräte optimal gesichert waren, dann müssen Sie vielleicht gar keinen Schaden ersetzen, obwohl Sie als Unternehmer für solche Fälle hoffentlich eine gewisse Haftpflichtversicherung haben werden.
Für Schadenersatz ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert maßgeblich - also: was ist ein 1 Jahr altes Laptop mit defektem Bildschirm am Gebrauchtwarenmarkt wert?
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