Hallo!
Ich habe mitte August meine alte Wohnung übergeben und mit dem Vermieter mündlich vereinbart dass ich die Kaution in den nächsten Tagen bekomme. Nach unzähligen weiteren versprechungen fühlte ich mich gezwungen ihn zu verklagen. Er hat natürlich Einspruch eingelegt und so kommt es dass ich morgen vor Gericht einvernommen werde.
Wo ich mich anfangs einfach mit der Rückzahlung dessen, was ich damals hinterlegt habe, zufrieden gegeben hätte, will ich heute die Zinsen die mir generell wegen der Kaution zustehen. Zudem hat mir die Rechtspraktikantin als ich die Klage eingereicht habe etwas von Verzugszinsen erzählt, die mir angeblich zusätzlich zustehen.
Somit zu meiner Frage:
Gibt es das? Und hat wer einen Link zu einer Seite wo diese Regelung genau beschrieben ist? Es müsste nach dem österreichischen Gesetz sein. Ich hab das MRG schon durchgelesen und mir das wichtigste ausgedruckt, aber von Verzugszinsen stand da nichts.
Ich hoffe jemand kann mir diese Frage bis heute Abend beantworten, das wäre echt super. (Morgen ist zu spät. Ich weiß, das ist sehr kurzfristig, aber ich bin in letzter Sekunde auf die Idee gebracht worden hier zu posten und hoffe, dass ihr mir da helfen könnt) Am besten einfach einen Link zu einer seriösen Seite auf der das genau beschrieben ist.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn jemand so eine Seite kennen würde!
Danke im Voraus.
Verzugszinsen bei hinausgezögerter Rückgabe der Kaution?
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- Registriert: 13.12.2011, 14:30
Die gesetzlichen Verzugszinsen betragen 4 % p.a. und gelten für alle Geldforderungen, deswegen steht nichts Eigenes im MRG drinnen.
In Ihrem Fall heißt das, dass Sie die normalen Zinsen für das Sparbuch + der gesetzlichen bis zur Rückgabe fordern können.
Abgesehen davon war es "nur" die erste Tagsatzung - entweder man einigt sich da doch noch aufgrund der richterlichen Vermittlungsversuche oder man bestreitet und es geht in die nächste Runde nächstes Jahr.
Kommt also drauf an, mit welchen Begründungen Ihnen der Vermieter die Kaution nicht zurückerstatten will.
In Ihrem Fall heißt das, dass Sie die normalen Zinsen für das Sparbuch + der gesetzlichen bis zur Rückgabe fordern können.
Abgesehen davon war es "nur" die erste Tagsatzung - entweder man einigt sich da doch noch aufgrund der richterlichen Vermittlungsversuche oder man bestreitet und es geht in die nächste Runde nächstes Jahr.
Kommt also drauf an, mit welchen Begründungen Ihnen der Vermieter die Kaution nicht zurückerstatten will.
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