Hallo liebe Forum-Mitglieder,
bei folgender Frage bitte ich um Hilfe:
Meie (Ex-)Freundin, welche bei mir in der Wohnung lebt (auch unter meiner Adresse gemeldet/Mietvertrag Genossenschaft läuft NUR auf mich), hat mich zum wiederholten Male betrogen.
Welche Rechte habe ich, ihr den Zutritt zur Wohnung zu untersagen, bzw. welche Fristen sind einzuhalten, wenn ich sie aus der Wohnung haben möchte. Bzw. kann ich verlangen, dass sie nur in Begleitung und in meiner Anwesenheit die Wohnung betreten darf ?
Um rasche Hilfe wäre ich sehr dankbar !!!!
Danke + schönen Sonntag
Markus
Recht der (Ex-) Freundin auf Wohnrecht ?
Seien Sie froh, dass Sie nicht verheiratet sind, weil dann wäre es die Ehewohnung und die seitenspringende Frau ist verpflichtet dort zu wohnen bis zur Scheidung...
Die handelsübliche Zweierbeziehung wird von der Rechtsordnung (noch) nicht besonders geschützt, regelmäßige anteilige Zahlungen der Miete könnten aber eventuell als Untermietvertrag interpretiert werden.
Vertrauen ist jedenfalls futsch, Sie könnten also das Schloss ohne Genierer austauschen bzw. ihr den Zutritt ab sofort verbieten und im Notfall sogar Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten oder Besitzstörungsklage einbringen.
Am besten ist natürlich, auch wenn es schwer fallen sollte, wenn man sich halbwegs zivilisiert trennt, einen Termin für die Aussiedlung vereinbart und nicht wie so oft bei Trennungen das G'wand usw. einfach vor die Tür schmeißt und böse Mails durch die Gegend schickt.
Hängt aber alles auch von der sozialen Lage der Ex ab, also ob ein Rausschmiss in der kalten Jahreszeit zumutbar ist, weil meistens sind für das Misslingen der Beziehung beide verantwortlich, oder?
Hank

Die handelsübliche Zweierbeziehung wird von der Rechtsordnung (noch) nicht besonders geschützt, regelmäßige anteilige Zahlungen der Miete könnten aber eventuell als Untermietvertrag interpretiert werden.
Vertrauen ist jedenfalls futsch, Sie könnten also das Schloss ohne Genierer austauschen bzw. ihr den Zutritt ab sofort verbieten und im Notfall sogar Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten oder Besitzstörungsklage einbringen.
Am besten ist natürlich, auch wenn es schwer fallen sollte, wenn man sich halbwegs zivilisiert trennt, einen Termin für die Aussiedlung vereinbart und nicht wie so oft bei Trennungen das G'wand usw. einfach vor die Tür schmeißt und böse Mails durch die Gegend schickt.
Hängt aber alles auch von der sozialen Lage der Ex ab, also ob ein Rausschmiss in der kalten Jahreszeit zumutbar ist, weil meistens sind für das Misslingen der Beziehung beide verantwortlich, oder?
Hank




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