Wohnung Mietvertrag/Betrug Falsche Angaben

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Christian Woeber
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Wohnung Mietvertrag/Betrug Falsche Angaben

Beitrag von Christian Woeber » 25.11.2011, 10:58

Guten Tag!

Ich hätte ein Problem mit einer Marklerin da sie mir falsche Angaben machte.

Mein Name ist Wöber Christian, bin 21 Jahre alt und arbeite in Wien. Ich pendle jeden Tag nach Wien und wollte mir jetzt eine Wohnung in Wien mieten. Also suchte ich im Internet nach einer passenden. Dann fand ich eine im 7.Bezirk mit 40 Quadratmeter um 404 Euro Kaltmiete. Darauf hin fuhr ich hin und schaute mir die Wohnung kurz an. Die Marklerin erzählte mir dass die Wohnung 40 m² hat. Also traffen wir uns 4 Tage später im Kaffehaus um einen Vorvertrag abzuschließen. Dort musste ich die 1. Provison zahlen, damit ich überhaupt erst zum Vertrag komme. Also machten wir uns auch einen Termin mit dem Eigentümer aus um den Vertrag zu unterschreiben. Also fuhr ich gestern (23.11) in das Büro des Eigentümers und bekam den Vertrag welchen ich mir durchlass. Dort stand dann plötzlich das die Wohnung nur 24 m² besitzt. Also bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir von der Marklerin gesagt das sie 40 m² hat. Da ich mir den Vertrag doch sehr genau durchlass kam ich draf dass es aber 14 weniger sind. Also unterschrieb ich nicht, da ich das für eine echte Frechheit fand. Ich sagte ihnen das ich mir das jetzt noch ganz genau durchdenken muss, da ich das echt gemein finde. Ich soll für 40 m² zahlen obwohl es nur 26 m² sind. Ich wollte meine 1. Provision welche ich bereits im Voraus an die Marklerin bezahlt habe zurück bekommen, da es falschen Angaben waren. Doch sie will mir das Geld nicht geben. Das ist echt eine Abzocke & Betrug. Was soll ich jetzt machen??? Bitte um Rat?

Danke, LG
Christian



Appler2
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Beitrag von Appler2 » 25.11.2011, 23:40

8) Ohschneidi Ohhocki

jaja

selina
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Beitrag von selina » 27.11.2011, 19:52

Wenn im Internet eine 40 m2 Wohnung angeboten wurde, und diese Angabe auch im Vorvertrag zu finden ist, würde ich diese Unterlagen bei der Konsumentenberatung der AK oder der Mieterschutzvereinigung vorlegen.

Was mich irritiert ist, dass Sie die Whg. ja besichtigt haben, und dabei ist eine 40m2 Whg. von einer 24 oder 26m2 Whg. (hier wurden 2 unterschiedliche Aussagen gepostet) ohne weiteres leicht zu unterscheiden.
Was ich mir (schwer aber doch) vorstellen könnte ist, dass die Gesamtfläche der Whg. 40 m2 beträgt, die reine Wohnfläche allerdings nur 24 oder 26m2.
Das käme zustande durch ein überdimensionales Vorhaus + Abstellkammerl oder bei Mansardenwohnungen ergibt sich manchmal ein Stauraum der als Dachboden betitelt wird, aber nicht zur reinen Wohnfläche zählt.

Hier ist dann zu hinterfragen
- ob das Objekt dem Vollanwendungsbereich des MRG zuzurechnen ist oder nicht.
- Ob der verlangte Mietzins angemessen ist ...

Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 27.11.2011, 20:53

Zunächst: Auch bei einer nur kurzen Besichtigung der Wohnung muss einem der Größenunterschied - immerhin 16 m2 - doch irgendwie auffallen, oder?

Egal. Müsste man schauen, ob es sich überhaupt um einen Vorvertrag gehandelt hat, ein Vorvertrag wird an sich geschlossen, um sich in Ruhe alles überlegen zu können.

Entwickeln sich nämlich die Rahmenbdingungen für den Mietvertrag nicht wie erwartet, besteht keine Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrags, was in deinem Fall eh der Fall war.

Vorverträge sind an sich nicht gebührenpflichtig, aber: Vorverträge können erstens durch Reugeld und Konventionalstrafe gesichert werden.

Und vor allem: Die Maklerin ließ sich dafür etwas zahlen, dass sie nur mit dir die Vorvertragsverpflichtung, dh konkret: die Verpflichtung zum Abschluss des Mietvertrags, auf sich genommen hat!

Meiner Meinung war es aber trotzdem culpa in contrahendo, also eine typische Wildwest-Methode bei der Vertragsanbahnung, weil bei korrekter Information über die Wohnungsgröße hättest du dich wahrscheinlich nicht einmal mit der Dame getroffen.

Versuch zuerst mit den Maklern vernünftig eine Lösung zu finden, z.B. Teil-Rückerstattung + Spesen, weil du auch nicht genau geschaut hast und sonst geh zur Arbeiterkammer, lass den Vertrag dort überprüfen, vielleicht setzt es eine Abmahnung für das Maklerbüro und für dich dann den vollen Betrag retour.

Hank 8) 8) 8) 8)

Christian Woeber
Beiträge: 4
Registriert: 25.11.2011, 10:55

Beitrag von Christian Woeber » 28.11.2011, 08:57

Hey!

Danke für die Antworten!

Also im vorvertrag steht nur drin das ich die Wohnung mieten will, das Dokument hab ich unterschreiben müssen, damit ich überhaupt erst zum Vertrag komm. Aber hab dafür vorher auch die 1. Privision von 3 zahlen müssen. Ich geh jetzt einmal zur Arbeiterkammer weil ich kenn mich da zu wenig aus. Ja habt schon recht das ist eine DG Wohnung und leer ist sie auch deswegen ist mir das nicht so aufgefallen. Blöd gelaufen!

LG Christian

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