Liebe Leute,
anbei eine Skizze unseres Bauvorhabens.
http://www.bilderhoster.net/img.php?id=1rs2v2t3.png
Unser Grundstück ist erhöht gegenüber dem Nachbargrundstück. Die Erhöhung wird nicht durch uns angelegt, alle Grundstücke ab diesem Bereich sind erhöht. Ich denke es handelt sich um eine natürliche Erhöhung.
Das Nachbargrundstück ist entsprechend niedriger vom Niveau. Dort hat der Nachbar ein Haus an der Böschung errichtet.
Wir möchten unser Haus ("Geplantes Haus") im Mindestabstand zur Grundstücksgrenze (3m) errichten. Dadurch wird es wohl zu einer Beschattung des Nachbarhauses kommen.
Unser Grundstück wird gerade umgewidmet, es liegt kein Bebauungsplan oä. vor.
Gibt es hier rechtliche Bedenken, oder ist eine Bebauung so prinzipiell erlaubt/möglich? Ich möchte mich hier vorab informieren, bevor ich mit Gemeinde usw. spreche.
Wir bauen in Kärnten.
Herzlichen Dank & beste Grüße,
Michael
Bauplan - könnte es hier Probleme geben?
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- Beiträge: 7
- Registriert: 05.11.2011, 12:46
Man sollte jedenfalls so bauen, dass man sich unnötige Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Schlichtungsstellen und Gerichten wegen Interessenskollisionen gleichrangiger Eigentumsrechte von vornherein möglichst erspart.
D.h. besser vorher mit allen streiten und eine erträgliche Lösung für alle Beteiligten finden, denn "vor vollendete Tatsachen stellen" ist ohnehin der allgegenwärtige Politikstil...
D.h. besser vorher mit allen streiten und eine erträgliche Lösung für alle Beteiligten finden, denn "vor vollendete Tatsachen stellen" ist ohnehin der allgegenwärtige Politikstil...
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- Beiträge: 7
- Registriert: 05.11.2011, 12:46
Lieber Hank,
vielen Dank für deinen allgemeinen Ratschlag. Genau so werden wir's natürlich machen (Gespräch mit Nachbarn & Gemeinde führen), jedoch möchte ich mich im Vorfeld hier rechtlich etwas informieren.
Wenn wir alle gesetzlichen Grenzabstände (in diesem Fall 3m zur Grundstücksgrenze?) einhalten, gibt es dann noch - rein rechtlich - irgendetwas dass wir übersehen haben?
Ergibt sich beispielsweise durch den Niveauunterschied der Grundstücke ein größerer gesetzlich vorgeschriebener Abstand? Soweit ich mich bisher informiert habe, führt der Niveauunterschied nicht zu einer Vergrößerung des Abstandes.
Ich habe auch über Dinge wie "Lichtrecht" gelesen, das scheint aber nur bei <3m Abstand zum Nachbarn zur Anwendung zu kommen?
Das sind die Fragen die mich derzeit beschäftigen, als Vorbereitung für die Gespräche mit Nachbarn und Gemeinde ...
Vielleicht kann mir hier ja jemand Tipps geben
Danke & glg,
Michael
vielen Dank für deinen allgemeinen Ratschlag. Genau so werden wir's natürlich machen (Gespräch mit Nachbarn & Gemeinde führen), jedoch möchte ich mich im Vorfeld hier rechtlich etwas informieren.
Wenn wir alle gesetzlichen Grenzabstände (in diesem Fall 3m zur Grundstücksgrenze?) einhalten, gibt es dann noch - rein rechtlich - irgendetwas dass wir übersehen haben?
Ergibt sich beispielsweise durch den Niveauunterschied der Grundstücke ein größerer gesetzlich vorgeschriebener Abstand? Soweit ich mich bisher informiert habe, führt der Niveauunterschied nicht zu einer Vergrößerung des Abstandes.
Ich habe auch über Dinge wie "Lichtrecht" gelesen, das scheint aber nur bei <3m Abstand zum Nachbarn zur Anwendung zu kommen?
Das sind die Fragen die mich derzeit beschäftigen, als Vorbereitung für die Gespräche mit Nachbarn und Gemeinde ...
Vielleicht kann mir hier ja jemand Tipps geben

Danke & glg,
Michael
Lieber Michael vergiss nicht, dass über ein Internetforum keine Ferndiagnose möglich ist, man muss am Ort des Geschehens sein, alle Unterlagen durchsehen, die handelnden Personen kennenlernen.
Eine tragfähige Lösung ist stets eine Mischung aus anwendbaren Rechtsvorschriften, die man sich z.T. mühsam zusammensuchen muss für den ganz konkreten Fall, was vor allem Arbeit bedeutet.
Und dann weitet sich das Feld meistens auch auf alle möglichen Regelungen aus, d.h. dass man sich gewisses Recht für deinen ganz konkreten Fall im Sinne von Interessenausgleich erst schaffen muss, was wiederum Zeit für Verhandlungsarbeit bedeutet.
LiGrü Hank

Eine tragfähige Lösung ist stets eine Mischung aus anwendbaren Rechtsvorschriften, die man sich z.T. mühsam zusammensuchen muss für den ganz konkreten Fall, was vor allem Arbeit bedeutet.
Und dann weitet sich das Feld meistens auch auf alle möglichen Regelungen aus, d.h. dass man sich gewisses Recht für deinen ganz konkreten Fall im Sinne von Interessenausgleich erst schaffen muss, was wiederum Zeit für Verhandlungsarbeit bedeutet.
LiGrü Hank



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