Lebensmittelpunkt/gewöhnlicher Aufenthalt

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ABC1
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Lebensmittelpunkt/gewöhnlicher Aufenthalt

Beitrag von ABC1 » 01.11.2011, 08:45

Gibt es ein Gesetz, welches definiert, was als "Lebensmittelpunkt" zu verstehen ist? Falls ja, welches?
Danke.



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 01.11.2011, 11:03

Das ist im Meldegesetz geregelt.

Das Meldegesetz besagt, dass jeder Österreicher einen Hauptwohnsitz und mehrere Nebenwohnsitze begründen darf. Der Wohnsitz, wo man sich überwiegend aufhält (in der Regel am Hauptwohnsitz bzw. der Wohnsitz zu dem das überwiegende Nahverhältniss besteht) wird als Lebensmittelpunkt bezeichnet.

§ 1 Abs. 8 MeldeG lautet wie folgt:

Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz der übrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergarten besuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften.

ABC1
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Beitrag von ABC1 » 01.11.2011, 11:30

Vielen Dank! :)

inas
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XX

Beitrag von inas » 01.11.2011, 14:53

XX
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Officer01
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Beitrag von Officer01 » 01.11.2011, 16:09

...den Schlüßel von gemeinsame Wohnung übernommen hat, am 21.2. er von der Partnerin bei an diese Adresse angemeldet worden ist...
Die Wohnung ist in Österreich, oder?
...am 13.2. den Schlüßel von gemeinsame Wohnung übernommen hat...
Was war vor dem 13.02., war er da nicht in Österreich oder woanders gemeldet?
Die deutschen Behörde haben uns da total in Stich gelassen...
Was haben die deutschen Behörden damit zu tun?

inas
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xx

Beitrag von inas » 01.11.2011, 19:50

, xx
Zuletzt geändert von inas am 09.05.2012, 07:17, insgesamt 1-mal geändert.

Officer01
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Beitrag von Officer01 » 02.11.2011, 18:03

Zum Zeitpunkt des Schlaganfalles (19.02.) war der Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Deutschland. Erst am 21.02. verlagerte sich dieser nach Österreich, unabhängig davon, ob man im Krankenhaus war.

Es kommt jetzt meiner Meinung nach darauf an, wann du die deutschen Behörden kontaktiert hast. Wenn du dort ab dem 21.02. Anträge etc. gestellt hast, kann ich mir schon vorstellen, dass du dort abgewiesen wurdest. Es bestand zwar ein Wohnsitz in Deutschland aber es war eben nicht mehr der Lebensmittelpunkt. Zu dem kann ich aber nicht wirklich mehr sagen, da mir das deutsche Recht (und vor allem welche bzw. wann und ob dort Ansprüche etc. bestehen) nicht bekannt ist.

Zur Info: EU-Bürger die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten bzw. niederlassen müssen zusätzlich zur Anmeldung des Wohnsitzes auch eine Anmeldebescheinigung bei der Fremdenbehörde beantragen.

inas
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Beitrag von inas » 13.05.2012, 16:04

Alles kein Thema mehr, ich habe selber den Weg gefunden.
Unterlagen für Rente eingereicht, samt ärztlichen Berichten, daraufhin gabt es eine Krankenversicherung wieder.
Ich empfehle, die betreffende Gesetze zu lesen, bzw. zum Telefon greifen und mit dem Gegner zu sprechen.
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