Privater KFZ Kauf

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cr4ck
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Privater KFZ Kauf

Beitrag von cr4ck » 27.10.2011, 20:35

Hallo,
Ich habe mir im November 2010 einen AUDI A4 Avant 2.0 TDI EZ: 11/2005 um EUR 13.150,- bei einem Privatanbieter gekauft. Das Fahrzeug war meines Erachtens innen wie außen in einem guten Zustand. Habe auch eine Probefahrt gemacht wo ich persönlich keine technischen Mängel feststellen konnte. Doch dann hat mich der Verkäufer darauf hingewiesen das der Dieselpartikelfilter defekt sei. Er meinte laut Werkstatt müsste dieser nur Getauscht werden und alles wär wieder in Ordnung. Durch den Defekten Filter ist er natürlich mit dem Preis des Fahrzeugs runter gegangen. Im Kaufvertrag wurde der Dieselpartikelfilter aus defekt angegeben.

Auf meiner Heimreise (ca.150km) ist dann nach ca. 80km im Boardcomputer ein Symbol gekommen das für den Dieselpartikelfilter steht, nachdem ich fast zuhause angekommen war ist dann das Zeichen für den Motorcheck angegangen. Daraufhin habe ich das Fahrzeug in die Fachwerkstatt gebracht um den Partikelfilter tauschen zu lassen. Doch dort wurde mir gesagt, dass sich der Filter anhand eines Programmes bis auf 9% freibrennen lässt und vermutlich nicht defekt ist. Daraufhin hat mir die Werkstatt gesagt ich soll weiterfahren und wenn der Fehler nochmals auftaucht gleich wieder kommen. Keine 200km kam wieder die Motorcheckleuchte daraufhin haben sie in der Werkstatt begonnen den Dieselpartikelfilter auszubauen. Doch dabei konnten sie nur feststellen, dass sich viel Öl in den Filter gedrängt hatte der aber nicht defekt sei. Die Werkstatt vermutete eher einen Defekt des Turboladers oder sogar einen schleichenden Motorschaden. Daraufhin kontaktierte ich den Verkäufer um ihm mitzuteilen, dass wahrscheinlich der Motor einen Schaden hat und er das Auto zurücknehmen oder den Schaden bezahlen muss. Der Verkäufer hat aber nicht darauf reagiert und sich unkooperativ gezeigt. Anfang Jänner 2011 habe ich das Fahrzeug abgestellt und mich dann an einen Rechtsanwalt gewendet, der darauf gleich einen Brief an den Käufer geschrieben hat, indem er dazu aufgefordert wird sich der Sachlage zu stellen. Doch vom Verkäufer ist keine Antwort auf das Schreiben gekommen. Daraufhin hat mein Rechtanwalt im April 2011 den Verkäufer auf Rückabwicklung vom Kaufvertrag geklagt.

Am 20.06.2011 wurde das Fahrzeug von einem Gerichtssachverständigen unter die Lupe genommen. Dabei stellte er fest, dass der Turbolader defekt gewesen sei daraufhin muss der Vorbesitzer mit wenig Motoröl gefahren sein, dass zu einem Verschleiß der Nockenwelle führte und dadurch Späne in den Verbrennungsraum gelangten und dort einen Schaden an den Zylindern verursachte. Im Klartext Motorschaden der ein Folgeschaden aus einem Turbolader defekt ist. Laut Gerichtssachverständigen kann der Schaden am Fahrzeug nur beim beklagten entstanden sein da ich gerade einmal 1000 km zurückgelegt habe.

Derzeit warte ich auf den Gerichtlichen Termin der erst im Februar 2012 stattfindet. Mein Rechtsanwalt hat versucht die gegnerische Seite dazu aufzufordern den Schaden zu bezahlen andernfalls wird weiter auf Rückabwicklung des Vertrages geklagt. Die Gegnerische Seite bietet jetzt 4.000 Euro, doch die Reparatur würde rund 6.000 Euro kosten, dann kommt auch noch der Standschaden hinzu da das Fahrzeug seit Jänner 2011 nicht mehr gefahren wurde.
Was soll ich eurer Meinung nach machen? Die Zeit abwarten bis zur Verhandlung oder auf das Angebot einsteigen? Bekomm ich die vollen 13.150 Euro sofort rückerstattet oder muss ich auf das Geld auch wieder warten? Kann ich eine Rückerstattung meiner Kosten wie z.b. Partikelfilter Ausbau (900 €) verlangen?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 28.10.2011, 23:20

"Würden Sie von diesem Herren einen Gebrauchtwagen kaufen?" ist doch mittlerweile der sprichwörtliche Maßstab in Vertrauensfragen zu Personen.

Klar, wenn man sagt, man will das Auto vorher in einer Werkstatt genau durchchecken lassen und auf das Gewährleistungsrecht nicht verzichten, dann riskiert man, dass ein anderer das vermeintliche Schnäppchen erheischt.

4.000 Euro sind vielleicht kein schlechtes Angebot, wenn man bedenkt, dass bei einem Gerichtsverfahren meistens ein Vergleich herauskommt und man dadurch auf seinen Kosten sitzen bleibt bzw. der Klage nur teilweise stattgegeben wird und man insgesamt auch viel Zeit und Nerven unnötig investiert hat.

Ein Gerichtsurteil kann außerdem mit einem Rechtsmittel bekämpft werden, was wiederum dauert bzw. aus einem Vergleich kann mit der Zeit ein Fall für eine Exekution werden - die Justiz kann man nicht wie einen Bankomaten verwenden...

Sich geprellt fühlende Autokäufer können bei Gericht mit nicht besonders viel Mitgefühl rechnen, als Indiz dafür der späte Termin für die erste Tagsatzung- das Gericht ist an sich nicht dazu da, schlechte Kaufentscheidungen von Klägern mit guter Rechtsschutzversicherung auszugleichen...

Es ist aber durchaus anzunehmen, dass der Verkäufer die beschriebenen Defekte höchstens geahnt hat, aber auf keinen Fall im Detail wissen und benennen konnte, da der Zustand eines Autos heutzutage auch durch die viele Elektronik von einem Laien unmöglich beurteilt werden kann.

Hank 8) 8) 8) 8)

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