Hätte ein paar Meinungen von Experten zum Thema Verjährung im Straf und Zivilrecht.
Meiner Meinung nach sind die Verjährungsfristen zu kurz.
Es gibt nur dürftige Erklärungen unter welchen Voraussetzungen der Fristenlauf einer drohenden Verjährung unterbrochen bzw. gehemmt wird.
Interessant dazu sind auch die diskriminierenden Gesetze welche psychisch kranke im Rechtwesen stigmatisieren.
Psychisch kranken wird damit das Recht auf Gerechtigkeit vorenthalten. Vorallem im Hinblich auf Verjährung.
Es gibt zahlreiche psychisch kranke Opfer die krankheitsbedingt (...z.b sozialer Rückzug ) jahrelang nichts unternehmen können und dann vom Gesetzgeber einzig auf die allgemeingültigen Verjährungsfristen hingewiesen werden.
Klarzulegen ist dass vielen kein Sachwalter zur Seite steht und viele diesen Weg der behördlichen Beurteilung ihrer Unfähigkeit zum selbstbestimmten Leben zumeist aber berechtigt scheuen.
Es vergeht oft viel Zeit bis zum Handeln. Der Grund dafür ist dass psychisch kranke die Tat die Sie zum Opfer machte immer wieder neu erleben und somit die Zeit als Faktor vollkommen ausgeblendet wird.
Damit wird Ihnen der entstandene Zeitverlust durch Ihren sozialen Rückzug verdeutlicht Ihr Recht das Ihnen zusteht wird damit vom Gesetzgeber mit Verjährungsfristen vorweg genommen. Psychisch kranke Opfer können Ihre Opferrolle zumeist ein Leben lang nicht ablegen.
Solange es dem Täter durch Gesetze ermöglicht wird durch Verjährungsfristen frei rumzulaufen ist dem Opfer die Freiheit und die Selbstbestimmung genommen. Wie es scheint ist wohl nicht jeder zu bestrafen der eine Straftat begangen hat und es ist wohl auch nicht jeder vor dem Gesetze gleich. Ein Opfer vor Eintritt der Verjährung wird nach Eintritt der Verjährung noch zum Opfer der Gerechtigkeit! Der Täter wurde bereits dem Opfer gleichgestellt wenn nicht drübergestellt. Diesen Umstand entnehmen wir den vielen Massnahmen welche allein den Tätern zustehen. Die Gesetze machen dies deutlich. Wenn Ich Irre dann bitte mit diskutieren. Meines erachtens ist der Täter ein Begünstigter Täter geworden dem das Opfer nach Eintritt der Verjährung schutzlos ausgeliefert wird. Eine dringende Reform wäre ratsam. Die Justiz muss immer wieder die Gesetze auf Konformität überprüfen und überaltete Gesetzestexte restrukturieren. Damit hätte man dem Recht und der Allgemeinheit verständlichen Gerechtigkeit genüge getan.
Es gibt einige Gesetze die zwar geisteskranke erwähnen aber in einem negativ polarisiernden Kontext dass die öffentlichen Vorurteile und die Stigmatisierung von Betroffenen sehr verstärkt. Hätte gerne ein paar Diskussionen zu diesem im Rechtssystem zuwenig bis gar nicht beachteten Thema! Die Statistikzahlen zeigen uns vehement das unignorierbare dass es in Österreich immer mehr psychisch kranke gibt und es muss ein gesellschaftliches Anliegen sein diesen Menschen eine feste Eingliederung in unser Rechtssystem zu gewährleisten und Ihnen den Weg dorthin zu ebnen. Ohne Diskriminierung und ohne Stigma! Es ist alles Auslegungsache die den Experten sehr wohl etwas angehen sollte.
Danke für die Mithilfe!
Verjährung, Unterbrechung vom Fristenlauf!
Strafbare Handlungen, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer solchen von 10-20 Jahren bedroht sind, verjähren sowieso nicht.
Sinn von den diversen Verjährungsfristen, ist die Justiz zu entlasten von schwer beweisbaren Fällen, die einfach zu lange zurückliegen, also dass sich noch jemand genau erinnern könnte bzw. soll man Beweismittel nicht ewig aufbehalten müssen, die sog. "Rechtsbereinigung".
Bei psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen wird die Verfristung automatisch gehemmt, sobald zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ein Sachwalter zu bestellen wäre bzw. wenn der bestellte Sachwalter keine angemessenen Vertretungshandlungen setzt.
Außerdem wird die Verjährung nicht vom Richter automatisch berücksichtigt, diese muss die Prozesspartei geltend machen. Verjährung wird allerdings in der Praxis leider immer wieder frecherweise behauptet und gerade bei juristischen Laien oder eben bei Menschen, die sich aufgrund psychischer Einschränkungen nicht konsequent genug wehren können, wird das beinhart ausgenützt.
Da spielen die Rechtsanwälte oft auch noch eine mitunter zweifelhafte Rolle, vor allem wenn es sich um Sachwalter-Multis handelt; es soll sogar Anwälte geben, die über hundert Personen besachwaltern - da muss ja das konkrete Einzelschicksal in der Menge untergehen...
Die Gesetze sind aufgrund der rasanten gesellschaftlichen Entwicklung (meistens leider nach unten nämlich) tatsächlich oft nicht auf Ballhöhe, deswegen gleichen Richter aller Instanzen gesetzliche Lücken so gut sie können aus.
Psychische Erkrankungen wie Depression sind nach Grippe die häufigste Krankheit in EUropa und aufgrund der persönlichkeitsbedingten Vielfältigkeit medizinisch bzw. wissenschaftlich oft schwer festzustellen, d.h. die Gerichtsgutachter, auf die sich die Richter stützen tun sich entsprechend schwer mit den Diagnosen, weil für eine gründliche Anamnese bleibt kaum Zeit und oft genug gibt es Scharlatane, die einen auf psychisch krank machen, z.B. für eine Frühpensionierung.
Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an - für die Gerechtigkeit jedenfalls ist nicht nur das Gericht, das vor allem Recht zu sprechen hat, zuständig, sondern die ganze Gesellschaft, was wieder eine Frage von Demokratie ist - denn die Fristen verlängern, das kann nur der Gesetzgeber, d.h. das Parlament.
Die Parlamente werden aber europaweit durch die Regierungen (= Exekutiven) tendenziell zurückgedrängt und zu einem "Abnick- und Durchwinkgremium" degradiert.
Ich sag' immer, die Justiz und auch die Politik kann man nicht wie einen Bankomaten benutzen - bürgernahe Politik braucht politiknahe Bürger. Und wie es mit der Diskussions- und Politikkultur hierzulande ausschaut, eh schon wissen...
Hat jemand das Ö1-Journalpanorama vom vergangenen Mittwoch mit Martin Bartenstein und Peter Pilz gehört? Eine ganze Stunde nur über die unzähligen Skandale der letzten zehn Jahre. Es war zum Depressivwerden.
Psychisch krank werden ist eine redliche Antwort auf den ganzen uns umgebenden Wahn- bzw. Schwachsinn der ganzen unverfrorenen Herrschaften, die sich immer "berechtigt" fühlen und sich pudelwohl fühlen in der Gesellschaft.
Österreich ist leider immer noch eine latent instabile Halbdemokratie mit viel zu vielen Blöffern, Wichtigtuern, Blendern, Effekthaschern, mit viel zu vielen Häuptlingen und viel zu wenig Indianern.
Thomas Bernhard hätte gesagt "Selbstmord ist immer eine Option".
lg, Hank

Sinn von den diversen Verjährungsfristen, ist die Justiz zu entlasten von schwer beweisbaren Fällen, die einfach zu lange zurückliegen, also dass sich noch jemand genau erinnern könnte bzw. soll man Beweismittel nicht ewig aufbehalten müssen, die sog. "Rechtsbereinigung".
Bei psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen wird die Verfristung automatisch gehemmt, sobald zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ein Sachwalter zu bestellen wäre bzw. wenn der bestellte Sachwalter keine angemessenen Vertretungshandlungen setzt.
Außerdem wird die Verjährung nicht vom Richter automatisch berücksichtigt, diese muss die Prozesspartei geltend machen. Verjährung wird allerdings in der Praxis leider immer wieder frecherweise behauptet und gerade bei juristischen Laien oder eben bei Menschen, die sich aufgrund psychischer Einschränkungen nicht konsequent genug wehren können, wird das beinhart ausgenützt.
Da spielen die Rechtsanwälte oft auch noch eine mitunter zweifelhafte Rolle, vor allem wenn es sich um Sachwalter-Multis handelt; es soll sogar Anwälte geben, die über hundert Personen besachwaltern - da muss ja das konkrete Einzelschicksal in der Menge untergehen...
Die Gesetze sind aufgrund der rasanten gesellschaftlichen Entwicklung (meistens leider nach unten nämlich) tatsächlich oft nicht auf Ballhöhe, deswegen gleichen Richter aller Instanzen gesetzliche Lücken so gut sie können aus.
Psychische Erkrankungen wie Depression sind nach Grippe die häufigste Krankheit in EUropa und aufgrund der persönlichkeitsbedingten Vielfältigkeit medizinisch bzw. wissenschaftlich oft schwer festzustellen, d.h. die Gerichtsgutachter, auf die sich die Richter stützen tun sich entsprechend schwer mit den Diagnosen, weil für eine gründliche Anamnese bleibt kaum Zeit und oft genug gibt es Scharlatane, die einen auf psychisch krank machen, z.B. für eine Frühpensionierung.
Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an - für die Gerechtigkeit jedenfalls ist nicht nur das Gericht, das vor allem Recht zu sprechen hat, zuständig, sondern die ganze Gesellschaft, was wieder eine Frage von Demokratie ist - denn die Fristen verlängern, das kann nur der Gesetzgeber, d.h. das Parlament.
Die Parlamente werden aber europaweit durch die Regierungen (= Exekutiven) tendenziell zurückgedrängt und zu einem "Abnick- und Durchwinkgremium" degradiert.
Ich sag' immer, die Justiz und auch die Politik kann man nicht wie einen Bankomaten benutzen - bürgernahe Politik braucht politiknahe Bürger. Und wie es mit der Diskussions- und Politikkultur hierzulande ausschaut, eh schon wissen...
Hat jemand das Ö1-Journalpanorama vom vergangenen Mittwoch mit Martin Bartenstein und Peter Pilz gehört? Eine ganze Stunde nur über die unzähligen Skandale der letzten zehn Jahre. Es war zum Depressivwerden.
Psychisch krank werden ist eine redliche Antwort auf den ganzen uns umgebenden Wahn- bzw. Schwachsinn der ganzen unverfrorenen Herrschaften, die sich immer "berechtigt" fühlen und sich pudelwohl fühlen in der Gesellschaft.
Österreich ist leider immer noch eine latent instabile Halbdemokratie mit viel zu vielen Blöffern, Wichtigtuern, Blendern, Effekthaschern, mit viel zu vielen Häuptlingen und viel zu wenig Indianern.
Thomas Bernhard hätte gesagt "Selbstmord ist immer eine Option".
lg, Hank




Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot], Google Adsense [Bot] und 77 Gäste