Gibt es eigentlich eine Verjährung wenn es um Tatbestände und Schmerzensgeld geht?
Ein Beispiel: Person 1 bekommt von Person 2 eine ins Gesicht geknallt. Die Folge: Tagelange Kopfschmerzen und Schwindelanfälle.
Person 1 lässt sich ärztlich begutachten und geht mit dem Befund zur Polizei und erstattet Anzeige gegen Person 2.
Es kommt allerdings nur zu einem außergerichtlichen Tatausgleich, bei dem Person 2 alles abstreitet und bei Person 1 von den anderen versucht wird alles zu verharmlosen und auszureden.
Letztendlich bekommt Person 1 nur € 100.- 'Schmerzensgeld'.
Das Ganze war im Jahre 2008.
Könnte man in so einem Fall rein theoretisch nochmal was fordern an Schmerzensgeld, da es Person 1 viel zu wenig erschien? Oder ist es schon viel zu lange her?
Es handelt sich dabei auch nicht um eine Einzeltat von Person 2 gegenüber Person 1, sondern war die Jahre zuvor fast an der Tagesordnung...
Schmerzensgeld
"Nibis in idem" heißt ein alter Juristenspruch - es gab einen außergerichtlichen Tatausgleich, 100 Euro sind geflossen, daher kann man nicht noch einmal mit dem gleichen Fall daherkommen und versuchen etwas herauszuschlagen, außer es wären ungeahnte Spätfolgen eingetreten oder sonst irgendwelche berücksichtigenswerte Gründe (z.B. Drohung, Unzurechnungsfähigkeit) aufgetaucht.
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