Scooter am Gehsteig, und Rad fahren ab 10??

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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rockme1x1
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Scooter am Gehsteig, und Rad fahren ab 10??

Beitrag von rockme1x1 » 15.09.2011, 15:15

Bitte um Hilfe!
Auf facebook rennt seit Tagen eine Diskussion ob und wo Kinder mit dem scooter fahren dürfen.
Da steht dann zB bei Tipps für sicheren Schulweg:

Mit dem Scooter

Hier gilt dasselbe wie beim Radfahren: Kinder dürfen, wenn sie keinen Radführerschein haben, erst ab 12 Jahren alleine auf öffentlichen Straßen fahren.
Unter zwölf Jahren müssen sie zusammen mit einer Begleitperson (mind. 16) fahren.
Mit einem Scooter darf man auf Gehsteigen, Wohnstraßen, Spielstraßen und und Fußgängerzonen fahren.
Auf kombinierten Rad- und Gehwegen muss man die Gehwegseite benutzen.
Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf der Straße verboten.

Wie passt das erste und das letzte zusammen? ab 12 auf öff. Straßen, aber auf der Straße verboten?

Spannend für mich (als Elternvertreterin in der VS) wäre, ob Kinder am Gehsteig allein fahren dürfen (Kinder unter 12). ICh deute den Text oben als ja, andere als nein. Was sagen die Juristen?
8)
Die POlizisten vor unserer Schule sagen, ein Scooter ist ein Spielzeug und kann am Gehsteig verwendet werden.

und das nächste verwunderliche:

Mit einem Radführerschein dürfen Kinder schon ab 10 Jahren auf der Straße fahren, allerdings nur mit einer Begleitperson die mind. 16 Jahre alt ist.

ich habe die letzten 30 Jahre geglaubt, dass Kinder mit Radführerschein allein fahren dürfen, stimmt das gar nicht? :oops:

und wo fahren zb 9jährige kInder? Ich fahr mit meinen überall, wenn cih dabei bin, natürlich wenn geht auf RAdwegen, aber die gibts nicht flächendeckend.

Sagt mal eure meinung, bittedanke, wir haben bald elternabend! (und bei uns im Schulhaus sind Scooter verboten, dh sie dürfen weder unten abgestellt noch in den Spind mitgenommen werden, weil die Meinung herrscht, Kinder sollen/dürfen nicht Scooter fahren)
Danke!



Hank
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Beitrag von Hank » 17.09.2011, 07:13

Es ist zu allererst eine wirtschaftliche Frage: Die Artenvielfalt an irgendwie fahrbaren Untersätzen hat stark zugenommen, es gibt z.B. auch Vollgummi-Mini-Bergroller mit Minisattel für knieschwache Oldies zum Abwärtsfahren - alles was Einkommen und Arbeitsplätze schafft ist in unserem Wirtschaftssystem eben willkommen.

Vieles davon ist oft reine Modesache und verschwindet dementsprechend schnell wieder in der Versenkung bzw. es ergibt sich aus langjähriger Übung eine funktionierende Praxis wie bei den allgegenwärtigen Skateboardern, Rollschuhfahrern, Minirollerfahrern oder auch Joggern, die je nach Straßenverhältnissen flexibel unterwegs sein können, weil ja ständig mit ihnen zu rechnen ist.

Juristisch gesehen tät ich sagen, dass hier der "Vertrauensgrundsatz" gilt, dass nämlich alle Verkehrsteilnehmer stets auf einander Rücksicht nehmen, besonders natürlich auf Kinder und auf diese wiederum natürlich die Eltern, die diese Gefahrengefährte finanzieren...

rockme1x1
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also wie nun?

Beitrag von rockme1x1 » 17.09.2011, 10:21

vertrauensgrundsatz ist immer gut, aber wie die lage nun wirklich ist, weiß niemand ? - - unsere schule verbietet eben scooter (angeblich, weil die kinder nicht damit fahren dürfen)
- wenn ich meine 8 und 11 jährigen mit dem scooter 400 m weit am gehsteig zum L. einkaufen schicke, sind wir dann schon alle straffällig? (wenn ich als mutter nicht mitscootere...)?

das ding für oldies klingt übrigens mordsgefährlich!

und ich melde mich fonisch nächste woche, herr namensvetter! :P
lg
rockme

Hank
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Beitrag von Hank » 22.09.2011, 01:55

Zunächst: Du hättest dem Herrn Peter Klein nur einen schönen Gruß vom bösen Innsbrucker Juristen und Künstler ausrichten müssen, dann wäre ihm sicher der Hörer in der Hand weggeschmolzen...

Juristischer Standardsatz: Es kommt immer drauf an. Z.B. auf die Straßenverhältnisse, denn die sind oft von Ort zu Ort unterschiedlich, man kann oft nur aus Indizien herleiten, was verkehrssicherheitsmäßig los ist.

Außerdem hält die Gesetzgebung wie man weiß kaum Schritt mit den gesellschaftlichen Entwicklungen - in einem konkreten Einzelfall müssen dann die Richter oft mühsam mit Analogien aus anderen Rechtsgebieten und OGH-Urteilen zu einem Urteil kommen.

Straffällig ist jedenfalls immer nur vorwerfbares Verhalten - die Gesetze eines freiheitlich verfassten Staat bieten immer einen Spielraum und sind stets mit Augenmaß, Sorgfalt und Bedacht auszulegen -

Wenn also die Straße berüchtigterweise als gefährlich gilt, dann kann den Eltern im Ernstfall Vernachlässigung der Obsorgepflicht vorgeworfen werden und dann kommt das Alter zum Tragen, ob die Kinder nämlich konkret reif sind oder nicht.

Die Schule kann halt die Scooter insofern verbieten, als dass diese nicht im Schulgebäude geparkt werden dürfen, denn die Schule ist immerhin ein staatlicher Erziehungsberchtigter, der sich nicht vorwerfen lassen will, fahrlässig die Kinder in unwägbare Gefahren zu treiben.

Außerdem ist sowieso erwiesen, dass nicht nur Kinder während körperlicher Bewegung besser lernen. Es gibt Schulversuche mit Hometrainer-Rädern, wo selbst hyperaktive Kids runterkommen und sich konzentrieren können.

Man kann auch schwierige Radiosendungen wie sie auf Ö1 oft vorkommen erfahrungsgemäß leichter aufnehmen, wenn man daneben einfache Tätigkeiten verrichtet, z.B. Bügeln oder Post sortieren.

Scooter sind also pädagogisch sicherlich nicht als besonders wertvoll einzustufen und juristisch herrscht sowieso der freie Markt, d.h. unsere Gesellschaft nimmt, wenn's ums Geld geht, auch in puncto Kinder viel in Kauf, leider.


LiGrü Hank 8) 8) 8)

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