Hallo ich bin bei folgender Situation am verzweifeln:
Ich wohne seit dem 01.11.10 in einer WG als Untermieter (Zimmer nicht möbliert). Der Hauptmieter wohnt in dieser WG seit dem 01.09.10. Mein Untermietverhältnis wurde auf die Dauer drei Jahren geschlossen mit der erstmaligen Auflösungsmöglichkeit nach einem Jahr, also zum 01.11.11, Fristen werden nicht erwähnt.
Der Hauptmieter hat die Wohnung zum 31.12.11 gegenüber dem Eigentümer - unter Einhaltung der dreimonatigen Frist - gekündigt.
Ich werde bei folgenden Dingen nicht schlau:
- Hat der Hauptmieter mir gegenüber irgendwelche Fristen zu wahren, wenn er mir kündigt.
- Endet mein Mietverhältnis automatisch, sobald das Mietverhältnis des Hauptmieters mit dem Eigentümer endet, auch wenn er mir gegenüber etwaige Fristen versäumt hat?
- angenommen der Eigentümer hat zum 01.10.11 neue Mieter gefunden und schlägt dem Hauptmieter vor das Mietverhältnis sofort aufzulösen, kann dieser zustimmen ohne sich mit seinen Untermietern abzusprechen. Also müssten die Untermieter dann wirklich sehr kurzfristig ausziehen?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, ich drehe dabei noch durch.
Danke Danke
Frist bei Kündigung durch Hauptmieter
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Hallo und vielen Dank für die schnelle AW,
nur damit ich es richtig verstehe: Der Hauptmieter kann mir jederzeit sagen: ziehe bitte bis übermorgen aus (Bsp.haft) und muss sich an keine Fristen halten. Ich muss allerdings, wenn ich nach einem Jahr vorzeitig kündigen möchte eine Frist von 3 Monaten wahren?
Vielen Dank
nur damit ich es richtig verstehe: Der Hauptmieter kann mir jederzeit sagen: ziehe bitte bis übermorgen aus (Bsp.haft) und muss sich an keine Fristen halten. Ich muss allerdings, wenn ich nach einem Jahr vorzeitig kündigen möchte eine Frist von 3 Monaten wahren?
Vielen Dank
Nein, der Untervermieter ist genauso an den Vertrag und die gesetzlichen Bestimmungen gebunden, ABER: Wenn er den Hauptmietvertrag beendet oder er gekündigt wird etc., dann verliert der Untermieter die Wohnung, unabhängig davon ob das dem Untermeitvertrag entspricht oder nicht. Der Hauptvermieter muss sich um den Untermieter nicht kümmern, mit dem hat er ja keinen Vertrag.
mfG
MG
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