Unmittelbare Bundesverwaltung

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Swissair72
Beiträge: 8
Registriert: 17.07.2011, 14:47

Unmittelbare Bundesverwaltung

Beitrag von Swissair72 » 29.08.2011, 19:50

Hallo

ich suche eine Beschreibung und ein Beispiel für den Begriff "unmittelbare Bundesverwaltung". Leider finde ich nirgends einen Hinweis?

Könnt Ihr mir weiterhelfen?



Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 29.08.2011, 20:14

Artikel 10 und 11 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)


Unmittelbare Bundesverwaltung:
Die Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch eigene Bundesbehörden in allen Instanzen.

Zum Beispiel beim Finanzrecht: 1. Instanz = Finanzamt, 2. Instanz = Unabhängiger Finanzsenat und 3. Instanz = Bundesministerium für Finanzen


Mittelbare Bundesverwaltung:
Vollziehung der Bundesverwaltung erfolgt durch Landesbehörden.

Zum Beispiel beim Verkehrsrecht: 1. Instanz = Bezirkshauptmannschaft, 2. Instanz = Unabhängiger Verwaltungssenat

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