Guten Tag, ich bin neu hier. Vielen Dank für die Aufnahme.
Ich bin als Handwerker in der Niederland, Deutschland und Frankreich tätig. Wohnen tue ich aber in der Niederlande. Ich bin aber Staatsbrüger Österreich.
Vor 5 Jahren war ich das letzte mal in Österreich (habe dort auch 7 Jahre gewohnt). Damals hatte ich einige Strafen wegen Falschparken bekommen. Ich planen wieder nach Österreich zu ziehen um zu wohnen muss ich für diese Strafen zahlen oder sind diese Strafen nun verjährt?
Euer Warschauwolf
Verjährung Parkstrafen
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 29.01.2009, 23:29
Parkstrafen!
Wenn die Parkstrafen nicht innerhalb drei Kalenderjahren einhebbar waren, sind diese gegenstandslos!
LG Robert Stephan
LG Robert Stephan
-
- Beiträge: 4
- Registriert: 21.08.2011, 10:40
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste