Mietkauf - gleich wieder verkaufen?

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Oceloty
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Mietkauf - gleich wieder verkaufen?

Beitrag von Oceloty » 09.08.2011, 13:06

Hallo,

ich habe derzeit die Möglichkeit, meine Wohnung, die ich vor 10 Jahren bezogen habe, zu kaufen, wenn ich dies möchte (das Ganze läuft nach einem Mietkauf-Modell ab, im Mietvertrag gibt es einen Absatz, der mir diese Kaufoption nach 10 Jahren zusichert, inklusive einer damals schon festgestandenen Formel zur Berechnung des späteren Kaufpreises).

Als ich damals eingezogen bin, hatte ich mir bereits überlegt, daß ich diese Option wohl nützen werde, falls ich dann noch in dieser Wohnung wohnen sollte, da der Kaufpreis wahrscheinlich kein allzu schlechter Deal für mich sein würde.

Ich habe nun das Kaufanbot erhalten und es scheint auch wirklich nicht so schlecht zu sein... das Problem ist nur, daß ich derzeit eigentlich schon plane, in nicht allzu ferner Zukunft umzuziehen, da die Wohnung für mittlerweile 2 Personen einfach schon viel zu klein ist.
Ich würde die Wohnung also kaufen und im Prinzip unmittelbar wieder verkaufen. Ich möchte diese Kaufoption, auf die ich ja nun eigentlich 10 Jahre gewartet habe aber auch nicht einfach sausen lassen, wenn die Chance besteht, am Ende mit einem "Plus" auszusteigen.

Ich kenn mich allerdings mit der Materie nicht allzu gut aus und mach mir Sorgen, irgendetwas zu übersehen..

Vielleicht mal ein paar Zahlen, um die Sache zu veranschaulichen:

*Basiskaufpreis 33.000,-
*Rückzahlung der Förderung 20.000,-
*Finanzierungsbeitrag (bereits bezahlt) 20.000,-

Nebenkosten:
*Grunderwerbsteuer + Eintragung 3.000,-
*Anwaltskosten 3.000,-

Gesamtkosten 79.000,-


Ich habe bei der Bank eine grobe Immobilienbewertung machen lassen und mich auch auf dem Markt umgesehen und demnach sieht es so aus, als wären bei Verkauf durchaus um die 100.000 Euro drin, was mir imho ja recht viel Spielraum lassen würde.

Es sei denn, ich übersehe eben etwas...

Ein großer Punkt ist z.B. auch die Spekulationssteuer - normalerweise müssten ja 10 Jahre ab Kauf vergehen, oder zumindest 2 Jahre, wenn man in dieser Zeit in der Wohnung auch gewohnt hat. Ich hab da mal irgendwo etwas gelesen, das so klang, als ob dies bei Mietkauf eventuell ein wenig anders wäre - immerhin wohne ich ja sogar schon 10 Jahre in der Wohnung, und das mit dem Kauf war von Anfang an im Mietvertrag festgelegt - allerdings eben nur die "Option" - ich fürchte also, damit wird das irrelevant sein, und die Spekulationssteuer wäre in jedem Fall zu zahlen? :?

Vielen Dank schonmal fürs Lesen! :)



MG
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Beitrag von MG » 09.08.2011, 22:37

Spekulationsfrist läuft ab dem entgeltlichen Erwerb, also nicht ab Mietbeginn. Sie müssten also noch 2 Jahre ab Kauf in der Wohnung wohnen um der Spekulationssteuer zu entgehen.

mfG
RA Michael Gruner
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Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 22:34

Abgesehen davon, dass man die 100.000 Euro erst einmal einheimsen muss, sind auch die Einkommenssteuer und die Vertragserrichtungsgebühr zu berücksichtigen, außerdem wird der Käufer eher nicht in bar zahlen und es der Bank oder einem Makler zu überlassen senkt die Chancen auf einen großartigen eigenen Gewinn nocheinmal. Gar nicht zu reden von einer Insolvenz, die dazwischen kommt...

Man sieht: Die Spekulationssteuer ist auch ein Schutzgesetz für normale Bürger, die sich als Freizeit-Immoblienhai betätigen möchten...

MG
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Beitrag von MG » 16.08.2011, 22:43

Hank hat geschrieben:Abgesehen davon, dass man die 100.000 Euro erst einmal einheimsen muss, sind auch die Einkommenssteuer
Was will uns Hank damit sagen? Spekulationssteuer= Einkommensteuer

Hank hat geschrieben:und die Vertragserrichtungsgebühr zu berücksichtigen, außerdem wird der Käufer eher nicht in bar zahlen und es der Bank oder einem Makler zu überlassen senkt die Chancen auf einen großartigen eigenen Gewinn nocheinmal
Was hat die Art der Finanzierung durch den Käufer damit zu tun?

.
Hank hat geschrieben:Gar nicht zu reden von einer Insolvenz, die dazwischen kommt...
Wessen Insolvenz?
Hank hat geschrieben:Man sieht: Die Spekulationssteuer ist auch ein Schutzgesetz für normale Bürger, die sich als Freizeit-Immoblienhai betätigen möchten...
...das wirds wohl sein :roll:

Hank
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Beitrag von Hank » 16.08.2011, 23:52

Herr MG, auch ich zweifle im Übrigen - Falls Sie das meinen - auf keinen Fall Ihre Erstkompetenz in allen Rechtsfragen hier im Forum an, Sie sind ja der Anwalt, aber das Forum ist ja nicht zugleich Ihre Kanzlei, oder?

Jedenfalls die Steuer für die Veräußerung des Wirtschaftsgut nach den bestimmten Fristen zwischen Anschaffung und Veräußerung wird dann wohl trotzdem Einkommenssteuer heißen, oder?

Die Chancen stehen doch nicht schlecht heutzutage, finanziell durch die Finger zu schauen, weil eben der Käufer insolvent wird und die Raten nicht mehr bedienen kann, oder?

Außerdem ist schon klar, dass das Ihr Beruf ist und Sie davon leben können müssen, aber Ihre Ausführungen könnten insgesamt schon ein bissl informativer im Sinne der Rechtsbildung der Allgemeinheit sein - auch wenn's fürs Geschäft nicht so günstig ist, oder?

Bleiben'S dem Forum aber auf alle Fälle erhalten, auch wenn Dilettanten wie Hank für Verwirrung sorgen! 8) 8) 8) 8)

MG
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Beitrag von MG » 17.08.2011, 05:51

@hank:
Sie verwechseln da etwas. Oceloty will nicht als Mietkauf verkaufen, sondern kaufen, und dann 'normal' verkaufen, also besteht bei ordentlicher Vertragsgestaltung und -abwicklung kein Insolvenzrisiko.

Ihren vorletzten Absatz insbes. ' negativ fuers Geschäft' versteh ich nicht..

Hank
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Beitrag von Hank » 18.08.2011, 20:08

Ich kenne viele Anwälte, einige sind sogar mit mir direkt verwandt oder verschwägert - sie wollen einem einfach nichts erklären, es soll alles immer irgendwie ein Hokus-Pokus bleiben.

Aufklärungspflicht wie bei den Ärzten vor einer Operation gibt's bei den Anwälten scheinbar nicht, oder?[/i]

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