Grüß Gott!
Ich hätte eine wirklich wichtige Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Gibt es für mich als Polizist eine Möglichkeit, nach freiwilligem Austritt - aus persönlichen Gründen (Pflege meiner Großmutter) - aus dem Dienstverhältnis, nach ein paar Jahren wieder in dieses einzutreten?
Habe das BDG durchforstet aber nichts passendes hiezu gefunden. Wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich wirklich dankbar.
Vielen Dank,
jSn
Wiedereintritt in den Exekutivdienst
Gute Polizisten sind Mangelware und wenn die Voraussetzungen stimmen, dürfte einem Wiedereintritt nichts im Wege stehen.
Zur Zeit wird sogar auf ausrangierte Postfüchse zurückgegriffen - aber, bitte, das ist doch eine Frage, die Sie am besten mit Ihrer derzeitigen Dienststelle besprechen bzw. sicher auch - der Diskretion wegen - übers Innenministerium erfragen können oder bei der GÖD.
Hank

Zur Zeit wird sogar auf ausrangierte Postfüchse zurückgegriffen - aber, bitte, das ist doch eine Frage, die Sie am besten mit Ihrer derzeitigen Dienststelle besprechen bzw. sicher auch - der Diskretion wegen - übers Innenministerium erfragen können oder bei der GÖD.
Hank



-
- Beiträge: 8
- Registriert: 07.10.2011, 10:25
Leider ist es nicht ganz so einfach. Die Aufnahme in den Exekutivdienst ist im BDG geregelt. Jeder, auch ehemalige Polizisten, müssen die gleichen Voraussetzungen mitbringen:
a) Höchstalter von 30 Jahren - in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von 35 Jahren – bei Eintritt in den Exekutivdienst,
b) Mindestgröße von 1,68 m, bei weiblichen Beamten eine Mindestgröße von 1,63 m,
c) erfolgreiche Ablegung der Aufnahmsprüfung und
d)auf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften.
------------------------------
Wenn man als Polizist austritt und später wieder in den Exekutivdienst möchte, muss man, wie alle anderen Bewerber, das Aufnahmeverfahren bestehen und die Grundausbildung absolvieren. Ein Quereinstieg ist definitiv nicht möglich, egal welche Vorqualifikationen man mitbringt.
a) Höchstalter von 30 Jahren - in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen von 35 Jahren – bei Eintritt in den Exekutivdienst,
b) Mindestgröße von 1,68 m, bei weiblichen Beamten eine Mindestgröße von 1,63 m,
c) erfolgreiche Ablegung der Aufnahmsprüfung und
d)auf Verlangen der Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften.
------------------------------
Wenn man als Polizist austritt und später wieder in den Exekutivdienst möchte, muss man, wie alle anderen Bewerber, das Aufnahmeverfahren bestehen und die Grundausbildung absolvieren. Ein Quereinstieg ist definitiv nicht möglich, egal welche Vorqualifikationen man mitbringt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste