Verdacht auf Betrug durch Exekution einer Firma

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Berethor85
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Registriert: 26.07.2011, 22:04

Verdacht auf Betrug durch Exekution einer Firma

Beitrag von Berethor85 » 26.07.2011, 22:26

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

Ich habe hier einen Fall wo ich sehr gerne mal Meinungen von aussenstehden hören möchte.

Um was es geht:
ich habe im Jahre 2006 bei der Firma XY (möchte die Firma vorerst nicht öffentlich benennen) 2 Pakete im Wert von ca a EUR 79.- per Nachname bestellt.
Da ich aber die Waren beide male nicht angenommen habe, weil ich mit den Konditionen nicht einverstanden war, wurde ich mehrmals mit einer Mahnung abgemahnt diese beiden Beträge zu begleichen. Ich hab dann eine Mail an die Firma gesendet das ich diese Waren nicht benötige und auch nicht Zahlen werde. Mein Vorschlag damals war, das ich der Firma die Kosten für den Versand ersetze. Darauf kam keine nachricht.
Diese Firma hat mich dann per Rechtsanwalt angeschrieben das ich die beiden Rechnungen sofort bezahlen solle, andernfalls kommt es zu einer Klage. In diesem Schreiben wurden mir, nochmals, die Versandkosten für die Pakete verrechnet. Aber 3x so hoch. Zusätzlich die Kosten für das Schreiben des RA in höhe von 55 Eur.
Da ich damals das ganze (leider) belächelt habe, weil ich mir sicher war, wenn ich keine Ware annehme ich auch keine Ware zahlen muss, kam es zu einer Gehaltsexekution. Mir wurden dann 482,16 Eur in 5 Raten von Lohn abgezogen.
Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, aber im September 2006 kam dann per Gericht eine Verständigung das die Gehaltexekution aufgehoben wurde und ich meine Schuld beglichen hatte.
Alles schön und gut, aber, jetzt im heurigen Jahr bekam ich einen Brief vom KSV zugesannt das ich dieser Firma 521 Eur noch Schulde und wenn ich dies nicht bezahle, es zu einer Gehaltsexekution kommt. Darauf hin habe ich mich mit dem KSV in Verbindung gesetzt die mir sagten, das ich bei der Firma xy Waren bestellt habe aber nicht bezahlt habe. Diese Firma hat dem KSV die Rechtsanwaltsbriefe sowie die Bescheide über die damalige Exekution übermittelt und als nicht bezahlt deklariert.
Ich habe mich daraufhin mit meiner alten Firma auseinandergesetzt die mir sehr sehr geholfen haben und mir alles bestätigt haben, das diese Geld auf das Konto der Firma xy bezahlt wurde. Die Firma behauptet aber das diese offene Rechnung die Anwaltskosten für die beiden Schreiben wäre. Dies wurde auch dem KSV mitgeteilt. Der KSV aber sagt mir das es die Waren betrifft. Es würde keine andere Akt-Nummer über mich und der Firma xy geben.
Dies habe ich auch der Firma xy mitgeteilt. Heute bekam ich wieder eine Mail dieser Firma, das der offene Betrag definitiv von den Rechtsanwaltskosten seien und sie würde mir das Angebot machen, das ich per sofort 150,69 Eur an Sie zahlen und auf die Waren verzichten soll. Dann wäre für die Firma xy die Angelegenheit als erledigt markiert.
Weiters soll ich noch die Lagerkosten für die beiden Pakete für 5 Jahre zahlen.

Das wäre der fall in dem ich stecke. Zusätzlich möchte ich noch sagen, das ich ALLE Kopien und Akte vom KSV bekommen habe, warum ich 512 Eur schuldig bin. Und genau das wurde per Exekution von mir bezahlt.

Ich wäre für jede Meinung sehr froh, weil ich gern wissen möchte was ich hier tun kann, bzw ob ich eine Gegenklage einleiten kann.
Da es sich um keine unbekannte Firma handelt, wäre dies im Interresse der Allgemeinheit (meiner Meinung nach). Da ich vermute, das ich nicht der einzige mit diesem Fall bin.

Liebe Grüße

Berethor85



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.07.2011, 14:26

Uiuiui - müsste man sich alle Akten einmal genau anschauen wie sich die Beträge zusammensetzen, was über ein Internetforum nur mühsam und dann wahrscheinlich nicht einmal optimal möglich sein wird.

Es muss jedenfalls eine Gerichtsverhandlung gegeben haben wo du nicht hingegangen bist und ein Versäumnisurteil ergangen ist, weil sonst hätte es keine Gehaltsexekution geben können.

Dein ursprünglicher Fehler war, dass du nicht korrekt vom Kaufvertrag zurückgetreten bist so wie es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma vorgesehen ist.

Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag bis heute noch aufrecht, d.h. du musst die bestellten Waren + Lagekosten gem. Vertrag und AGB bezahlen.

Die Kosten für Anwalt, Gerichtskosten für Mahnklage und Exekutionsanträge, KSV sind ein eigener Posten, der sich aus deiner Nachlässigkeit ergeben hat.

Anwaltshonorare können gleich einmal höher als der Streitwert sein - jede angefangene Stunde bei Gericht, jedes Telefonat kostet und erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Anwalts-Gage.

Hank 8) 8) 8) 8)

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