---- Hat man als normales Vereinsmitglied das Recht, Rechnungen einzusehen?
lg
Laird
Vereine
Es gibt ein Vereinsgesetz und jeder Verein, der sich neu gründet muss bei der Vereinspolizei seine Statuten vorlegen und wenn der Inhalt der Statuten korrekt ist gibt es einen Zulassungsbescheid.
In Österreich gibt es über 100.000 Vereine - jeder kann also nach seinem Gusto einen Verein gründen, Mitglieder aufnehmen oder nicht aufnehmen und im Rahmen der Gesetze tun und lassen was er will - man muss ja nicht Mitglied werden...
Hank

In Österreich gibt es über 100.000 Vereine - jeder kann also nach seinem Gusto einen Verein gründen, Mitglieder aufnehmen oder nicht aufnehmen und im Rahmen der Gesetze tun und lassen was er will - man muss ja nicht Mitglied werden...
Hank




Ja. Grundsätzlich ist das Leitungsorgan verpflichtet, die Statuten den Mitgliedern auf Verlangen auszuhändigen (§ 3 Abs. 3 VerG 2002). Kommt das Leitungsorgan dieser Verpflichtung nicht nach, so kann bei der Vereinsbehörde eine Auskunft über die Statuten gegen Kostenersatz erteilt werden (§ 17 Abs. 7 VerG 2002). Ebeso kann bei der Vereinsbehörde jederzeit ein Vereinsregisterauszug beantragt werden (§ 17 Abs. 1 VerG 2002).Die Vereinsstatuten kann man sich jederzeit schicken lassen.. hoffe ich.
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