Hallo,
theoretische Frage:
Aufgrund einer Verkaufsanzeige einer Eigentumswohnung in einer Regionalzeitung habe ich den Verkäufer kontaktiert und dieser hat seine Verkaufsaubsicht bestätigt und mir die Besichtigung der Wohnung nahe gelegt.
Daraufhin habe ich mir einen Grundbuchauszug und den alten Kaufvertrag beim Bezirksgericht ablichten lassen und der nächste Schritt wäre eine Besichtigung des ersehnten Objektes gewesen. Als ich jedoch neuerlich den Verkäufer angerufen habe um eine Besichtigung mit dem Mieter zu vereinbaren, hat mir der Verkäufer mitgeteilt, dass er die Wohnung nicht mehr verkaufen möchte.
Könnte ich meine getätigten Aufwendungen mit culpa in Contrahendo gegenüber dem "Verkäufer" geltend machen?
Culpa in contrahendo bei Wohnungssuche
Culpa in contrahendo meint eine Art Vorvertragshaftung, z.B. für Schäden bei der Besichtigung des Objektes oder für Wild-West-Methoden bei der Anbahnung, Drohungen oder falsche Versprechungen.
Wird also davon abhängen, wie sehr der vermeintliche Verkäufer Ihr Vertrauen ausgenützt hat bzw. wie weit die Vertragsverhandlungen bereits gediehen sind und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Kann also sein, dass Gerichtsgebühren, Kopierkosten, Fahrtkosten zu erstatten sind.
Sich es anders überlegen ist aber der Normalfall in der Geschäftspraxis, damit müssen beide Seiten stets rechnen.
Hank

Wird also davon abhängen, wie sehr der vermeintliche Verkäufer Ihr Vertrauen ausgenützt hat bzw. wie weit die Vertragsverhandlungen bereits gediehen sind und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Kann also sein, dass Gerichtsgebühren, Kopierkosten, Fahrtkosten zu erstatten sind.
Sich es anders überlegen ist aber der Normalfall in der Geschäftspraxis, damit müssen beide Seiten stets rechnen.
Hank




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