Am 25.2.2000 wurde ein auf 3 Jahre befristeter Mietvertrag, mit sechsmonatiger Kündigungsfrist, für eine Wohnung in "einem Gebäude mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen", geschlossen. Mit formlosem Schreiben vom 3.4.2003 wurde das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert. Ich stell mir jetzt die Frage, ab das Mietverhältnis dem MRG unterliegt oder nicht.
Für Eure Antworten danke ich im voraus
Michael
Anwendung des MRG?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 20 Gäste