Anwendung des MRG?

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migahu
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Anwendung des MRG?

Beitrag von migahu » 03.07.2011, 15:58

Am 25.2.2000 wurde ein auf 3 Jahre befristeter Mietvertrag, mit sechsmonatiger Kündigungsfrist, für eine Wohnung in "einem Gebäude mit höchstens zwei selbständigen Wohnungen", geschlossen. Mit formlosem Schreiben vom 3.4.2003 wurde das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängert. Ich stell mir jetzt die Frage, ab das Mietverhältnis dem MRG unterliegt oder nicht.
Für Eure Antworten danke ich im voraus
Michael



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.07.2011, 22:03

Nein, Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen fallen nicht unter das Mietrechtsgesetz, sondern unter die Bestimmungen für Bestandsverträge im Hauptteil des ABGB, § 1090 ff

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