Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
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maxi23
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von maxi23 » 27.06.2011, 06:47
Nachdem so viele unterschiedliche Meinungen kursieren, hier meine Frage:
Ist das herunterladen von Videos von YT mit einem entsprechenden Programm nun generell unzulässig, d.h. strafbar?
Was kann passieren?
Danke für die Hilfe
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MG
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von MG » 28.06.2011, 07:49
Meiner Ansicht nach ist es in Ö legal. Nur das Uploaden und Veröffentlichen von geschützten Inhalten (z.b. eigener Film mit geschützter Musik) für unbestimmten Interessentenkreis wäre illegal.
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Hank
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von Hank » 29.06.2011, 00:12
Vervielfältigung zum eigenen und zum privaten Gebrauch
§ 42 (1), Urheberrecht: Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.
§ 42 UrhG (5): Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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MG
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von MG » 29.06.2011, 07:25
@hank: genau so meine ichs. nur gibt es meinungen, dass dies nicht der fall sei, wenn es sich um ein illegal veröff. werk handle. Diese meinungen teile ich aber nicht.
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Hank
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von Hank » 29.06.2011, 21:12
@MG - es wird wahrscheinlich vor allem drauf ankommen, ob der User weiß, dass ein Werk nur illegal veröffentlicht worden sein kann, z.B. bei Filmen, die vor dem Veröffentlichungstermin schon im Netz herumgeistern, weil z.B. bei einer Pressevorführung jemand heimlich mitgefilmt hat - manche User geben ja mit sowas auch noch an...
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MG
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von MG » 30.06.2011, 07:35
mM nach kommt es in Ö nicht einmal darauf an. Alles was nicht direkt verboten ist (z.B. Kinderpornografie, Naziinhalte) kann man in Ö legal streamen und auch zum pers. Gebrauch speichern und vervielfältigen (CD brennen etc.).
RA Höhne, der UPC im Prozess wegen kino.to vertritt hatt, das im Übrigen bei einer Pressekonferenz wieder einmal bestätigt.
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Hank
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von Hank » 01.07.2011, 02:12
"Gibt es eine freie Werknutzung von illegaler Quelle?" - man soll zumindest belangt werden können als User, damit man die Quelle preisgibt oder für Indizien, ob jemand gewisse Neigungen hat, die gesellschaftlich unerwünscht sind.
In Deutschland wird sowieso im Zweifel gleich einmal alles einfach verboten, es geht ja dort immer gleich um viel Geld.
Bei uns wird es bei der Rechtserzeugung mit den üblichen Methoden der Interessensabwägung abgehen.
Mittlerweile liest man aber bei diversen Portalen immer öfter, dass dieser oder jener Beitrag "von der Abuse-Abteilung gelöscht" wurde, weil der Inhalt illegal war.
Ansonsten halte ich die ganze Diskussion für eine Internet-Kinderkrankheit bzw. für ein Rückzugsgefecht der Filmindustrie usw.
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maxi23
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von maxi23 » 06.07.2011, 18:01
Vielen Dank allen, die auf meine Frage geantwortet haben.
So bin ich doch beruhigt.
Liebe Grüße an Alle

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