Hallo!
Ich wollte nur schnell anfragen, welches Rechtsmittel gegen einen falschen Beschluss gemäß der Exekutionsordnung angewendet werden kann.
Beispiel: Das Gericht hat sich bei der Ausstellung geirrt und den Beschluss aufgrund einer Namensgleichheit dem falschen Friedrich F. geschickt.
Nachweislich betrifft es aber den anderen Friedrich F.
Ersterer hat nun eine Gehaltspfändung, für diese er nicht verantwortlich ist. Wäre im Rahmen der noch laufenden Einspruchsfrist jetzt ein Rekurs einzulegen oder ein anderes Rechtsmittel (Unzulässigkeit d. Exekution)?
Danke f. Antwort!
MfG!
Rechtsmittel gegen Beschluss nach der EO
Wo kein Rechtsgrund auf Exekution, da auch kein Rechtsmittel nötig, also auch keine Irrtumsanfechtung oder sowas.
Irrtum dem Gericht mitteilen bzw. wird's dann irgendwann sowieso auffallen, außer die beiden Friedrich F.'s haben zufällig das gleiche Geburtsdatum, die gleiche Adresse, den gleichen Arbeitsplatz und das Konto bei der selben Bank, was wiederum ein schöner Zufall wäre, oder?
Irrtum dem Gericht mitteilen bzw. wird's dann irgendwann sowieso auffallen, außer die beiden Friedrich F.'s haben zufällig das gleiche Geburtsdatum, die gleiche Adresse, den gleichen Arbeitsplatz und das Konto bei der selben Bank, was wiederum ein schöner Zufall wäre, oder?
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