üble Nachrede, Verleumdung

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Black beer
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üble Nachrede, Verleumdung

Beitrag von Black beer » 01.06.2011, 07:34

Hallo, Jusline Team!
Ich hätte eine Frage, bzgl.üble Nachrede, Verleumdung.
Drei Personen aus einer Familie, die gemeinsam zwei Lokale besitzen und dessen Lokal ich wegen Lärmbelästigung angezeigt hatte, sprechen in meiner Wohngegend und mit den Gäste über mich, dass ich verrückt sei und schimpfen gegen mich direkt auf der Strasse "du bist verrückt!" usw.
Also, sie tun es mir aus Rache.

Die Mitarbeiter sind auch schon darüber informiert, und wenn ich nach Hause komme, kommt irgendein Mitarbeiter (Kellner, Koch, inkl.Strizzi) aus dem Lokal und zeigt sich, dass sie mich beobachten.

Ich fühle mich dadurch meine Ehre verletzt, und äusserst unangenehm beobachtet zu werden. Ich hab eine Zeit lang meine Auge zugedruckt und hab diese Leute ignoriert, aber jetzt reicht's mir langsam.
Ich hätte gerne endlich etwas dagegen unternehmen.
Wie schaut die Situation rechtlich aus?
Ist die Verhalten dieser Familienmitglieder strafbar?
Könnte was helfen, wenn ich an die Familie einen Brief vom Anwalt schicken lasse?
Wie sollte ich weiter verhalten?
Ich bin dankbar für eure Hilfe.



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 03.06.2011, 01:02

Grundsätzlich selber so wenig wie möglich Anlass für Provokationen geben und versuchen, ohne Anwalt und Gericht eine Lösung zu finden .

Wenn Sie auf dem Weg von und nach Hause allerdings ständig unzumutbar belästigt werden, d.h. wenn sich jeder normale Mensch belästigt fühlen würde, könnten Sie auf Unterlassung klagen und bei Wiederholung vielleicht sogar einen Geldbetrag herausschlagen.

Ein Anwalt könnte für Sie z.B. so was wie eine "Ehren- und Verpflichtungserklärung" verfassen und dem Lokalbesitzer zukommen lassen, was oft Wunder wirkt, aber wahrscheinlich nicht gratis zu haben sein wird.

Wenn Sie dermaßen in der Öffentlichkeit, d.h. wahrnehmbar vor einem größeren Personenkreis, verächtlich gemacht werden, sodass Ihr Ruf zu Unrecht beschädigt wird, können Sie auch Anzeige bei der Polizei wegen Ehrenbeleidigung bzw. Üble Nachrede erstatten, da können Sie selber hingehen und den Fall zu Protokoll geben.


Hank 8) 8) 8) 8) 8)

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