Einkünfte aus Hundezucht

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Hummel1
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Einkünfte aus Hundezucht

Beitrag von Hummel1 » 01.06.2011, 16:26

Hallo,
ich bitte um Beantwortung meiner folgenden Frage:
wie sieht es steuerlich aus, wenn man eine Hobbyzucht betreibt?
Ich spreche von 1 Wurf bis max. 2 Würfen insgesamt, also innerhalb von 2-3 Jahren.
Ist das Liebhaberei oder eine Einkunft aus Tierzucht?
Ich weiss es ist eher eine steuerrechtliche Frage, nur denke ich
dass die Antwort mitunter im Recht liegt.
Mir wurde auch von anderen Züchtern gesagt, dass es unter Hobby fällt, nur ist die Frage wie definiert sich dies, gibt es da Einkommensgrenzen.
Oder es stellt sich auch die Frage welche Kosten ich in den Aufwänden laufen lassen kann, da die Mutterhündin ja mal 3 Jahre gefüttert werden muss, damit man dann so ein Einkommen überhaupt lukrieren kann.

Ich hoffe, dass sich Jemand meines Problemes annimmt.

Vielen Dank.

Hummel



Hank
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Beitrag von Hank » 03.06.2011, 00:40

Wenn ein Hobby einen gewissen Rahmen übersteigt, wird es zum Gewerbe, d.h. wenn Sie Ihre Hundezucht in eigenem Namen, regelmäßig mit Gewinnabsicht betreiben würden.

Es gibt tatsächlich so was wie die "Liebhaberei-Verordnung", die von den Finanzämtern gerne dazu verwendet wird, jemandem den allseits beliebten Vorsteuerabzug zu versagen.

In Österreich sind alle Unternehmer (mit oder ohne Gewerbe) mit einem Jahresumsatz höher als 30.000 Euro umsatzsteuerpflichtig und daher auch vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht dann, wenn die Überschüsse aus der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit . € 730 übersteigen.

Aber dann könnten Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend Anlaufverluste für Fütterung und Tierarzt usw. einkommenssteuerlich steuerlich geltend machen.

Man erspart sich aber besser so lange es nur irgendwie geht Nerven, Zeit und Kosten für Steuerberatung und Steuererklärungen.

Für den Finanzminister: Hank 8) 8) 8) 8) 8) 8)

Hummel1
Beiträge: 2
Registriert: 01.06.2011, 16:08

Beitrag von Hummel1 » 06.06.2011, 07:51

Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich es recht verstehe, werden alle Rechnungen gesammelt und Aufwände festgehalten und im Falle einer Prüfung ist alles nachweisbar.
Ist der Umstand dann, dass es evt. Überschüsse > 730,- gibt strafbar ?
Wie verhält es sich dann mit der Besteuerung des evt. Überschusses-- ich bin ganz normal berufstätig, dh. es würde in meiner Steuerklasse ( 50%) versteuert und ich bekomme noch eine Strafe?
Wo kein Kläger, da kein Richter, nur möchte ich mich gerne vorab über alle Risiken informieren bzw. bestens wappnen.

Vielen Dank.

lg
Hummel

Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 08.06.2011, 19:05

Das kann man aus der Distanz im Detail nicht beurteilen. Es kommt wie gesagt darauf an, wie Sie Ihre Tätigkeit betreiben. Sie können ja zu einem Steuerberater mit all Ihren Unterlagen gehen oder warten bis Gewerbebehörde und Finanzamt anklopfen oder ein Konkurrent anonym bei selbigen Anzeige macht.

Ab einem gewissen Level müssen Sie ein Gewerbe anmelden und/oder sich eine Steuernummer hinsichtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zulegen. Wie das zusammen mit den Einkünften aus unselbständiger Arbeit zu beurteilen ist - Steuerberater!

Strafbar sind vorsätzliche Vergehen. Steuerhinterziehung ist gesellschaftlich unerwünscht.

Hank 8) 8) 8)

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