hallo!
mein vater ist 1994 verstorben. 2005 haben meine großeltern meinem onkel das haus per übergabevertrag überschrieben und sich ein wohn-, belastungs- und veräußerungsverbot einräumen lassen. im mai 2011 ist nun mein opa verstorben. bin ich pflichtteilsberechtigt? habe ich ansprüche gegenüber meinem onkel aus dem übergabevertrags?
vielen dank im voraus!
lg
Erbrecht
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