An sich ist es bei einer Unterlassungsklage mit einer Unterschrift, dass man sein beklagtes Verhalten in Zukunft unterlassen wird, getan.
Bei Markenschutzverletzungen kann der Schutzberechtigte allerdings Schadenersatz verlangen, je nachdem wie viel Geld der Veranstalter sich durch die Übertretung unrechtmäßig verdient hat.
Der Markeninhaber wird sich logischerweise an den offiziellen Veranstalter wenden, Patrick ist Ansprechpartner für Anwalt, Gericht usw.
Allerdings kann Patrick, je nachdem wie Markus und Tamara mitverantwortlich sind, an sie Rückforderungen stellen, d.h. er muss euch zuerst den anteiligen Betrag in Rechnung stellen, klagen und dann vor Gericht beweisen, dass Ihr ihm den Betrag schuldig seid.
Es wird also davon abhängen was Tamara und Markus konkret mit Veranstaltung und deren Verlauf zu tun hatten, also welcher gegenseitige Verantwortungszusammenhang tatsächlich geherrscht hat und was Patrick gegen Euch an Beweisen in der Hand hat.
Patrick müsste sich jednefalls den Stress antun, zum Anwalt, aufs Gericht gehen, das dauert Zeit (mind. ein halbes Jahr), kostet Nerven und vorab eine Stange Geld und herauskommen tut ein Vergleich, d.h. 50% von der verlangten Summe ist zu zahlen.
Geld regiert die Welt und beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf. Da muss man abwägen was einem die Freundschaft wert ist.
Musik und Geld ist sowieso immer ein sehr heikles Thema - bereits Mozart konnte nicht umgehen damit, viele Popstars haben sich ruiniert trotz der ganzen Kohle.
Wenn Euch also die Musik wichtiger ist als der Zaster, dann geht's zum Markenschutzinhaber, vielleicht hat er Verständnis für idealistische Musikfreaks.
Eine bekanntere Tiroler Musikgruppe (gibt's noch) hat einst geglaubt, es wäre ein guter Gag auf ihrer CD, das Nike-Logo zu einem Frankfurter-Würstel umzumodeln. Uiuiui. Da sind sie demütig in die Nike-Zentrale nach Salzburg zum Canossa-Gang...
LiGrü HAnk



