Liebe Forumsmitglieder,
ich bin Student, vor kurzem in eine Kleinwohnung eingezogen und hätte dringend Ratschläge/Tips nötig da mir meine Hausverwaltung als sehr dubios erscheint.
zu meinem Problem:
wirklich entdeckt habe ich die Fehlerhaftigkeit als ich die Wohnbeihilfe beantragen wollte (Vertrag ist 2 Wochen alt - Miete habe ich noch nicht überwiesen)
- der Mietvertrag erhält nirgends die Information wie groß die Wohnung ist (!) - mir wurde sie mit 45m² "verkauft" - erst bei Erhalt des Wohnbeihilfe Formulars hat sich die wahre Größe bewahrheitet (41,5m²)
- das Unterschriftsdatum beider Vertragspartner ist unterschiedlich (meine Unterschrift + Datum liegt einer Woche vor der Hausverwaltung)
beide Vertragspartner waren somit nicht gleichzeitig an der Unterschrift beteiligt..
- die Möbelmiete (126€) liegt über dem Hauptmietzins (112,88€) --> der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet und die Möbel sind tw. neu und realistisch geschätzt 2500€ wert, kalkuliert man die Möbelmiete auf 3 Jahre so 'sackt' sich die Hverwaltung mehr als 4500€ ein.. (ein Gewinn von 10-15% ist ja regelkonform - aber ist so ein Wucher legitim?)
Außerdem wurde die Möbelmiete keinem Befristungsabschlag unterzogen (25%) lt. § 16 Abs. 2-4 MRG
(eine im Mietvertrag erwähnte Inventarliste ist im Mietvertrag ebenfalls nicht beigelegt)
Nun meine Frage: ist dieser Mietvertrag überhaupt rechtsgültig? Bin ich im Recht wenn ich einen neuen Mietvertrag verlange mit der Anzweiflung der Höhe der Möbelmiete? (ich fürchte auch den Nicht-Erhalt der Wohnbeihilfe wg. der seperaten Gliederung beider Mietanteile)
Laufe ich Gefahr, dass meine Hausverwaltung mich entnervt einfach hinausschmeisst?
Ich Danke vielmals für alle Rückmeldungen!
Mietvertrag ungültig/dubios?
Die AK bekämpft reihenweise gesetzwidrige Klauseln in Mietverträgen. Ich täte also den Vertrag bei der AK-Anlaufstelle für Wohn- und Mietrecht überprüfen lassen. Für AK-Mitglieder steht sogar ein eigenes Expertenteam zur Verfügung.
Wohnen ist ein Grundrecht, der Vertrag ist also - wenn Sie möchten - gültig und Sie können der HV bzw. dem Vermieter durchaus auf die Nerven gehen - einfach rausschmeissen gibt's sowieso nicht, da muss der Vermieter einen wirklich wichtigen Grund haben, z.B. dass Sie nachteiligen Gebrauch von der Wohnung und dem Inventar machen.
Für die Mietzinsbeihilfe ist Ihr Einkommen, die Größe der Wohnung, der Bauträger und die Betriebskosten entscheidend und nicht wann wer wo unterschrieben hat.
Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt, gibt's eine Abmahnung von den AK-Anwälten, da zeigen sich dann die meisten Vermieter einsichtig.
Das Wohn- und Mietrecht jedenfalls ist eine höchst komplizierte Materie und viele Laien verstehen nur Bahnhof statt Wohnung.
Toi, toi, toi - Hank

Wohnen ist ein Grundrecht, der Vertrag ist also - wenn Sie möchten - gültig und Sie können der HV bzw. dem Vermieter durchaus auf die Nerven gehen - einfach rausschmeissen gibt's sowieso nicht, da muss der Vermieter einen wirklich wichtigen Grund haben, z.B. dass Sie nachteiligen Gebrauch von der Wohnung und dem Inventar machen.
Für die Mietzinsbeihilfe ist Ihr Einkommen, die Größe der Wohnung, der Bauträger und die Betriebskosten entscheidend und nicht wann wer wo unterschrieben hat.
Wenn es Unregelmäßigkeiten gibt, gibt's eine Abmahnung von den AK-Anwälten, da zeigen sich dann die meisten Vermieter einsichtig.
Das Wohn- und Mietrecht jedenfalls ist eine höchst komplizierte Materie und viele Laien verstehen nur Bahnhof statt Wohnung.
Toi, toi, toi - Hank




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