ich benötige unbedingt hilfe..javascript:emoticon(':?'). nun zu sache:
ich wollte über ebay ein smartphone (zur verwenung mit 2 sim-karten!) kaufen und bin auf ein Angebot gestoßen welches meine wünsche abzu-decken schein. aber eben nur scheint, daher habe ich beim verkäufer exakt nachgefragt ob es die merkmale besitz auf die ich nicht verzichten möchte wie: umts/edge/hdspa usw.
dies wurde mir von der verkäuferin bestätigt... javascript:emoticon(':lol:') bis die bestätigung kam war allerdings die auktion bereits abgelaufen.
tage später tauchte dieses handy wieder bei ebay auf... javascript:emoticon('

also habe ich beim verkäufer nachgefragt ob ich das handy so kaufen kann und nicht zu diesem preis. wir einigten uns und ich wollte das handy per paypal bezahlen was aber nicht möglich war, daher holte ich das handy in feldkirch ab, da ich öfters in wangen zu tun habe.
zuhause stellte ich fest, dass die zugesicherten funktionen/eigenschaften wie: umts/edge/hdpsa etc. nicht vorhanden sind. jegliche komunikations-versuche mit dem verkäufer scheiterten, da er wie abgetaucht schien. javascript:emoticon(':evil:')
nun habe ich über das bezirksgericht feldkirch versucht wieder an mein geld (gsamtschaden: rd. 500,- €) zu kommen und bereits auch gerichts-gebühren (über 200,- €) bezahlt. nun ist heute ein schreiben vom bg feldkirch gekommen, dass sie die klage zur verbesserung 14 tage zu-rückstellen werden, da aus ihrer sicht die gerichtliche feststellung nach
§ 228 zpo nicht gegeben zu schein. javascript:emoticon(':twisted:')ich bin mir sicher nichts in richtung § 228 gestellt/beantrag zu haben, sondern habe meine anträge neutral gehalten, so dass das bg entsprechenden spielraum hat.
wer kann mir hier weiterhelfen? machte es sinn vielleicht das ganze im rahmen einer anzeige bei der polizei aufzurollen?
vg
detlef


