Hallo,
Gestern haben ich und 2 Freunde eine Dummheit gemacht. Wollte wissen mit was wir rechnen können.
Haben beim heimgehen um 23.30 im nüchternen Zustand eine Eisbox bei einem Kebap Stand gesehen. Wollte wissen ob sie offen war und das war sie tatsächlich. Das Schloss war schon aufgebrochen. Haben uns dann ein 4 Eislutscher und einen Karton mit 12 Magnums mitgenommen.
Die Sache hat ein Zeuge gesehen und die Polizei verständigt. Kurze Zeit später konnten wir sie sehen und schmissen den Karton hinter einen Mistkübel.
Sie haben uns dann gestellt und mitgenommen. Wir haben eh gleich alles zugegeben beim Protokoll. Haben dann alle ne Anzeige wegen Diebstahls gekriegt. Sie glauben uns zwar nicht das wir das Schloss nicht aufgebrochen haben, aber das können sie uns wohl nicht beweisen.
Sagen das die Sache vor Gericht landet. Ist das wirklich so, und wenn ja gibts dann eine Vorstrafe deswegen? Wie hoch wird die Strafe sein?
Danke für Antworten
Strafmaß?
Wird zuerst einmal von Eurem Alter abhängen - das Jugendstrafrecht sieht Maßnahmen wie gemeinnütziges Abarbeiten vor.
Je älter und erwachsener die Täter, desto ausnahmsloser die Anwendung des Strafrecht - für Einbruchsdiebstahl sieht das StGB 6 Monate bis 5 Jahre Haft vor. Wenn der Eindruck eines gewerbsmäßigen Bandendiebstahls besteht, kann es bis zu zehn Jahren Haft kommen.
Drei übereinstimmende Aussagen sind Voraussetzung für Glaubwürdigkeit - das Ermittlungsverfahren soll herausfinden, wie viel kriminelle Energie (Planung?, Werkzeug?) bei Eurer "Dummheit" im Spiel war, ob ein gewisses einschlägiges Vorleben besteht bzw. ob Ihr für bereits verübte und bisher nicht aufgeklärte Straftaten eventuell infrage kommt - davon wird es abhängen, ob der Fall von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird.
So wie Ihr das hier schildert, war es eine typische einmalige Dummheit ohne Wiederholungsgefahr - würde daher sagen, es war nicht Diebstahl, sondern "Entwendung" und wenn Ihr dem Kebap-Mann die 4 Eislutscher und die 12 Magnum bezahlt, dann wird sich die Sache in Wohlgefallen auflösen.
LiGrü Hank

Je älter und erwachsener die Täter, desto ausnahmsloser die Anwendung des Strafrecht - für Einbruchsdiebstahl sieht das StGB 6 Monate bis 5 Jahre Haft vor. Wenn der Eindruck eines gewerbsmäßigen Bandendiebstahls besteht, kann es bis zu zehn Jahren Haft kommen.
Drei übereinstimmende Aussagen sind Voraussetzung für Glaubwürdigkeit - das Ermittlungsverfahren soll herausfinden, wie viel kriminelle Energie (Planung?, Werkzeug?) bei Eurer "Dummheit" im Spiel war, ob ein gewisses einschlägiges Vorleben besteht bzw. ob Ihr für bereits verübte und bisher nicht aufgeklärte Straftaten eventuell infrage kommt - davon wird es abhängen, ob der Fall von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt wird.
So wie Ihr das hier schildert, war es eine typische einmalige Dummheit ohne Wiederholungsgefahr - würde daher sagen, es war nicht Diebstahl, sondern "Entwendung" und wenn Ihr dem Kebap-Mann die 4 Eislutscher und die 12 Magnum bezahlt, dann wird sich die Sache in Wohlgefallen auflösen.
LiGrü Hank





Danke für die Antwort.
Wir sind alle um die 21. Haben uns am nächsten Tag beim Kebap Mann entschuldigt und ihm die Eis bezahlt und er hat gemeint das es somit gut is.
Kann man die Anzeige somit fallen lassen, oder muss sie von Rechtswägen trotzdem weiter verfolgt werden?
Die Aktion war übrigens ganz spontan und keiner hat Vorstrafen oder so.
Is halt so schnell passiert und die Polizei hat uns gleich mit Gericht und Vorstrafen gedroht. Wollten uns wahrscheinlich ein wenig Angst machen.
Wie lange dauert das übrigens bis man da was von der Staatsanwaltschaft hört?
Wir sind alle um die 21. Haben uns am nächsten Tag beim Kebap Mann entschuldigt und ihm die Eis bezahlt und er hat gemeint das es somit gut is.
Kann man die Anzeige somit fallen lassen, oder muss sie von Rechtswägen trotzdem weiter verfolgt werden?
Die Aktion war übrigens ganz spontan und keiner hat Vorstrafen oder so.
Is halt so schnell passiert und die Polizei hat uns gleich mit Gericht und Vorstrafen gedroht. Wollten uns wahrscheinlich ein wenig Angst machen.
Wie lange dauert das übrigens bis man da was von der Staatsanwaltschaft hört?
Die Anzeige wird nicht fallen gelassen, sondern die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren gem. § 190 StPO einstellen, weil der Fall nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist. Das geht im Normalfall innerhalb von 8 Werktagen.
Kann aber auch sein, dass der Staatsanwalt aus Gründen der Rechtspflege bei solchen Youngsters wie Euch noch eine Erziehungsmaßnahme setzen will, einen ernsten Vortrag hält und der Richter dann einen Freispruch fällt.
Weil: Gerade in der Gruppe sind oft die bravsten Leute halbstark und übermütig. Dieses Mal war es wie in Eurem Fall eine Eistruhe, hätte aber auch je nach Zufall ein frisch eingeschlagenes Schaufenster z.B. eines Juweliers sein können.
Nicht nur organisierte Bandenkriminalität ist ein großes gesellschaftliches Problem...
hank

Kann aber auch sein, dass der Staatsanwalt aus Gründen der Rechtspflege bei solchen Youngsters wie Euch noch eine Erziehungsmaßnahme setzen will, einen ernsten Vortrag hält und der Richter dann einen Freispruch fällt.
Weil: Gerade in der Gruppe sind oft die bravsten Leute halbstark und übermütig. Dieses Mal war es wie in Eurem Fall eine Eistruhe, hätte aber auch je nach Zufall ein frisch eingeschlagenes Schaufenster z.B. eines Juweliers sein können.
Nicht nur organisierte Bandenkriminalität ist ein großes gesellschaftliches Problem...
hank




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