regressanspruch

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toscolano
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regressanspruch

Beitrag von toscolano » 05.05.2011, 18:32

sehr geehrte damen und herren,

ich zahle als ausfallbürge für den kredit meiner exfrau per gehaltsexikution.
welche möglichkeiten habe ich mein geld zurück zu fordern? es gab diesbezüglich schon eine gerichtsverhandlung, der meine frau aber unentschuldigt fernblieb.

bitte um hilfe

mfg marcel



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 05.05.2011, 21:22

Das wird davon abhängen was Sie mit Ihrer Frau und dem Gläubiger/Bank vereinbart haben, wann eben der Fall der Uneinbringlichkeit gegeben ist und weiters was Ihre Exen konkursrechtlich usw. aufgeführt hat.

Nur wenn Sie ohne eigene Fahrlässigkeit beansprucht worden sind, haben Sie die Möglichkeit Geld zurückzufordern. An sich muss der Gläubiger aber sowieso alles versuchen, das Geld zuerst von Ihrer Exfrau als Hauptschuldnerin zu bekommen.

Hank 8) 8) 8) 8)

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