Ist das irgendwie strafbar?

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straightaway
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Ist das irgendwie strafbar?

Beitrag von straightaway » 21.04.2011, 17:09

"Tat"hergang:

Ein zum Zeitpunkt der "Tat" 49 oder 50-jähriger Mann bietet an, ein damals 16-jähriges Mädchen nach Hause zu führen. (Sie kennen einander seit ca. 4 Monaten, das Verhältnis war bisher dem Altersunterschied entsprechend freundschaftlich, der Mann hat eine damals 17 oder 18-jährige Tochter.) Auf der Fahrt werden einige sexuelle Anspielungen gemacht. Am Fahrziel angekommen, zieht er das Mädchen plötzlich an sich und versucht, es auf den Mund zu küssen, wozu es nur durch körperlichen, aber lautlosen Widerstand ihrerseits nicht bzw. nicht vollständig kommt. Er überredet das zu diesem Zeitpunkt bereits unter Schock stehende Mädchen, nicht auszusteigen und fährt mit ihr um zwei Ecken, wo er wieder anhält und, sie dabei ständig im Gesicht berührend, auf sie einredet. Das Mädchen ist bereits in eine Angststarre gefallen, kann sich nicht mehr wehren und später auch nicht mehr an den Inhalt des Gesprächs erinnern. Er bringt sie schließlich wieder nach Hause.
Einen Tag später per SMS von ihr auf die Geschehnisse angesprochen, will er sich an nichts mehr erinnern. Das Mädchen vertraut sich schließlich einer damals 24-jährigen gemeinsamen Bekannten an, die ihr zwar zu glauben scheint, jedoch immer wieder betont, dass sie sich so etwas bei ihm nicht vorstellen könne. Sie unternimmt nichts weiter und spricht den Vorfall auch nicht mehr an.

Die Betroffene leidet seither an einem Trauma, hat Ängste und schwere Panikattacken.


Schonmal Danke,
straightaway



Hank
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Beitrag von Hank » 28.04.2011, 01:29

Wo kein Kläger, da kein Richter - sweet little sixteen wird halt eine Strafanzeige machen müssen, um herauszufinden, ob dieser Zwischenfall strafbar ist.

Aufgrund ihrer Aussagen und die des Mannes kann der Staatsanwalt erst beurteilen, ob kriminelle Energie im Spiel war oder nicht. Klar, eine 16-Jährige ist noch Minderjährig, aber doch schon mündig, d.h. die Eltern tragen auch noch eine gewisse Verantwortung. Das Mädchen ist aber auch selber verantwortlich mit wem sie ins Auto steigt.

Sexuelle Belästigung liegt auf alle Fälle vor, was vor allem am Arbeitsplatz rechtliche Folgen hätte, strafrechtlich relevant wäre aber an sich nur sexueller Missbrauch oder Nötigung und das ist hier in diesem Fall eher auszuschließen.

Ein Gutachten eines Arztes könnte allerdings ergeben, dass sie bei der Begegnung in so was wie "nachlässig herbeigeführte emotionale Bedrängnis" geraten ist, und das könnte für immateriellen Schadenersatz reichen, tät ich sagen.

Hank


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straightaway
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Beitrag von straightaway » 28.04.2011, 05:59

Vielen Dank für die Antwort, Hank! Wie sähe es denn dabei mit der Verjährung aus, bzw welche Folgen/Auswirkungen hätte es auf den Prozess, zu warten, bis sie 18 ist?

Hank
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Beitrag von Hank » 29.04.2011, 03:09

Es ist hier von einer max. 1-jährigen Verjährungsfrist auszugehen, weil nach einem Jahr tatenlos abwarten - wer kann sich dann noch genau erinnern wie und was genau los war?

straightaway
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Beitrag von straightaway » 29.04.2011, 08:10

Zwecks erinnern - es existieren etwa einen Tag später verfasste e-Mails an eine dritte Person, in denen alles beschrieben wird...

MG
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Beitrag von MG » 29.04.2011, 14:22

Hank hat geschrieben:Es ist hier von einer max. 1-jährigen Verjährungsfrist auszugehen,
Wenn es "nur" eine einfache Nötigung war (§ 105 StGB) beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre (§ 57 StGB)

Bei den in Frage kommenden Sexual-Delikten (§ 202, bzw. 205 StGB) ist schon die normale Strafbarkeitsverjährung 5 Jahre (§ 57 StGB). Waren Minderjährige im Spiel, dann gibt es sogar noch die Spezialbestimmung des § 58 Abs 3 Zi 3 StGB:

(3) In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet:


1.
2.
3.
die Zeit bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers einer strafbaren Handlung gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit oder gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, wenn das Opfer zur Zeit der Tatbegehung minderjährig war;

Hank
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Beitrag von Hank » 04.05.2011, 01:25

Sicher, s. g. MG - aber ich gehe in diesem Fall von keinem Strafdelikt (Missbrauch) aus, sondern von "sexueller Belästigung" wie sie an den besten Arbeitsplätzen vorkommt - dort beträgt die Frist ein Jahr, um arbeitsrechtlich vorgehen zu können und da gibt's dann einen Schadenersatz pauschal von ca. 700, Euro.
Zivilrechtlich könnte die Frist vielleicht sogar noch kürzer sein, nämlich ein halbes Jahr.

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