Hallo,
ich habe eine Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren wegen schweren Diebstahl erhalten.
Gegenstand der Vernehmung: ist ein Datum und ein Ort (eine Bank).
Ich kann nachweisen, dass ich an dem besagten, beschuldigten Tag nicht in der Bank war (Unterschriftenkarte der Bank). Es handelt sich ziemlich sicher um einen Safe eines „Freundes“.
Ich war an einem einzigen anderen Tag an diesem Safe (im Auftrag des „Freundes“, als dieser im Krankenhaus lag). Dieser andere Tag steht auch auf der Unterschriftenkarte.
Von diesem „Freund“ habe ich auch den Safeschlüssel erhalten, und auch den Zugang, den hat er mit Bankangestellten aus dem Krankenhaus aus organisiert. Alles mit Unterschrift von ihm.
Frage: Was soll ich aussagen bzw. vorweisen, ohne mich selbst unnötig zu belasten, sodass dieses Ermittlungsverfahren im besten Falle eingestellt wird?
Ist es besser, wenn ich
a) Nur sage, dass ich an dem Tag gearbeitet habe (was ich habe) und nach der Arbeit mich hingelegt habe (was ich ziemlich sicher gemacht habe), weil ich zu dem Zeitpunkt schwanger war und ein sehr hohes Schlafbedürfnis hatte – (was der Wahrheit entspricht).
b) Soll ich meine Gleitzeitliste vorweisen. (Besagter Tag ist ein Donnerstag –lange Öffnungszeiten der Bank - zeitlich wäre es sich nach der Arbeit noch ausgegangen dort hinzufahren.)
Und sonst nichts aussage/bzw. zu Protokoll gebe?
ODER
c) Soll ich darauf hinweisen, dass auch die Bank befragt werden könne?
d) Soll ich die Unterschriftenkarte, von der ich eine Kopie organisiert habe vorzeigen, die zeigt, dass ich an besagtem Tag nicht in der Bank gewesen bin, aber auch zeigt, dass ich an einem anderen Tag dort war?
e) Soll ich auf mögliche Fragen bezüglich dieses „Freundes“ eingehen, oder lieber die Aussage verweigern?
f) Leider hab ich keine Rechtschutzversicherung. Soll ich einen Anwalt mitnehmen?
Vielen, vielen Dank für eine Antwort.
Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren
Sie sind ja wahrscheinlich nur eine der Parteien/Auskunftspersonen bei diesem Ermittlungsverfahren - d.h. es wird ohnehin nicht nur von Ihren Aussagen abhängen, ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht, schwerer Diebstahl ist nämlich keine Kleinigkeit.
Sie haben jedenfalls das Recht auf ein faires Ermittlungsverfahren - Fangfragen, die Sie zu einem formalen Geständnis nötigen sollen beantworten Sie am besten nicht. Je glaubwürdiger die Aussagen, desto besser. Lügengebäude kommen erschwerend dazu bzw. können einen eigenen Strafdelikt darstellen (Verleumdung, Vergehen gegen die Rechtspflege...)
Allerdings müssen Sie realistisch sein - falls Sie sich tatsächlich etwas in der Sache zu Schulden kommen haben lassen bzw. konkrete Informationen haben, nützt Taktieren nur etwas in puncto Strafmaß, da wäre ein Rechtsanwalt durchaus sinnvoll, weil Sie dürfen sich eben nicht selber belasten und vielleicht noch Dinge zugeben, die Sie gar nicht begangen haben. Es gibt ja die Möglichkeit eines Pflichtverteidigers auf Antrag.
Wenn Sie unbescholten sind, kann ein einmaliger Fehltritt mit einer Verwarnung und einer Diversion (Schadensgutmachung) glimpflich ausgehen. Voraussetzung dafür wird halt "kooperatives Verhalten" bei der Vernehmung und der Verhandlung sein.
Eigentumsdelikte, vor allem wenn es um Geld geht, sind gesellschaftlich unerwünscht, auch wenn unsere Herren und Damen Politiker und Manager prominent mit schlechtem Beispiel vorangehen.
So schaut die Sache jedenfalls aus meiner Perspektive aus.
LiGrü, Hank

Sie haben jedenfalls das Recht auf ein faires Ermittlungsverfahren - Fangfragen, die Sie zu einem formalen Geständnis nötigen sollen beantworten Sie am besten nicht. Je glaubwürdiger die Aussagen, desto besser. Lügengebäude kommen erschwerend dazu bzw. können einen eigenen Strafdelikt darstellen (Verleumdung, Vergehen gegen die Rechtspflege...)
Allerdings müssen Sie realistisch sein - falls Sie sich tatsächlich etwas in der Sache zu Schulden kommen haben lassen bzw. konkrete Informationen haben, nützt Taktieren nur etwas in puncto Strafmaß, da wäre ein Rechtsanwalt durchaus sinnvoll, weil Sie dürfen sich eben nicht selber belasten und vielleicht noch Dinge zugeben, die Sie gar nicht begangen haben. Es gibt ja die Möglichkeit eines Pflichtverteidigers auf Antrag.
Wenn Sie unbescholten sind, kann ein einmaliger Fehltritt mit einer Verwarnung und einer Diversion (Schadensgutmachung) glimpflich ausgehen. Voraussetzung dafür wird halt "kooperatives Verhalten" bei der Vernehmung und der Verhandlung sein.
Eigentumsdelikte, vor allem wenn es um Geld geht, sind gesellschaftlich unerwünscht, auch wenn unsere Herren und Damen Politiker und Manager prominent mit schlechtem Beispiel vorangehen.
So schaut die Sache jedenfalls aus meiner Perspektive aus.
LiGrü, Hank





Unterschrift
Hallo Hank,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe vor lauter Aufregung darüber, dass ich in Folge angezeigt werden kann, wenn ich einem „Freund“ helfe, der im Krankenhaus liegt, vergessen zu erwähnen:
Ich habe nachdem der „Freund“ wieder aus dem Krankenhaus raus war, ihm seine Werte zurückgegeben und habe mir schriftlich von ihm geben lassen, dass er keine weiteren finanziellen Ansprüche mehr an mich stellt. Ich habe den Kontakt zu ihm dann einschlafen lassen.
Dass mich dieser „Freund“, trotz dieser Unterschrift jetzt angezeigt hat, macht mich unsicher, wütend und sprachlos zugleich. Eine Anzeige ist auch ein Weg auf sich aufmerksam zu machen.
Helfen werde ich in Zukunft wohl eher unterlassen.
Ich kann nur hoffen, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund dieses Beweises eingestellt wird.
Was sagen Sie dazu?
Danke nochmal für Ihre Antwort.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe vor lauter Aufregung darüber, dass ich in Folge angezeigt werden kann, wenn ich einem „Freund“ helfe, der im Krankenhaus liegt, vergessen zu erwähnen:
Ich habe nachdem der „Freund“ wieder aus dem Krankenhaus raus war, ihm seine Werte zurückgegeben und habe mir schriftlich von ihm geben lassen, dass er keine weiteren finanziellen Ansprüche mehr an mich stellt. Ich habe den Kontakt zu ihm dann einschlafen lassen.
Dass mich dieser „Freund“, trotz dieser Unterschrift jetzt angezeigt hat, macht mich unsicher, wütend und sprachlos zugleich. Eine Anzeige ist auch ein Weg auf sich aufmerksam zu machen.
Helfen werde ich in Zukunft wohl eher unterlassen.
Ich kann nur hoffen, dass das Ermittlungsverfahren aufgrund dieses Beweises eingestellt wird.
Was sagen Sie dazu?
Danke nochmal für Ihre Antwort.
Wenn neue, strafrechtlich relevante Fakten und Vorwürfe aufgetaucht sind, wird die Unterschrift von damals wenig nützen, da diese ja aufgrund des seinerzeitigen Kenntnisstandes erfolgte. Im Strafrecht gelten private Verzichtserklärungen (außer bei Privatanklagedelikten wie Ehrenbeleidigung, Verleumdung) nicht!
Hank

Hank




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