Ich habe ein Problem mit Kaution rückgabe von altem Vermieter.
Im Jahr 2009 haben wir eine Wohnung gemietet, von Privat an Privat. Mietvertrag war ohne Notar untergeschrieben. Erste Vertrag war auf 1 Jahr, die zweite auf 2 Jahren gemacht( 01.11.2010-01.11.2012). Im Vertrag steht kein Wort im Thema Kundigungfrist ect.
Die Wohnung hat folgende Mängeln:
- Schimmel und Feuchtigkeit ( wir haben es mehrmals renovieren auf unsere Kosten, sogar mit Feuchtblocker - leider die Farbe fällt immer runter)- am Anfang haben wir es nicht bemerkt - die Wohnung nicht renoviert war.
- Fliesen fallen vom Wand runter
- Alte und Lebensgefärliche Stromleitung ( nachdem im August 2010 mien Mann hat ein Stromschlag unter dem Dusche bekommen haben wir ein Elektriker angerufen, leider hat er uns gesagt, dass ohne Vermieters zusage darf er nicht machen, die Reparatur Kosten ungefer 600 euro - Vermieter hat uns geasgt, dass wann wir wollen, können wir selbst dafür bezahlen, also seit August 2010 haben wir dort mit Angst gewohnt)
- Schornstein war niemals geputzt, also Russ war überall in die Küche
- wir haben mit mehreren Ameisen gewohnt

- Mülltone war zu klein, wir haben der Vermieter mehrmals informiert, aber er bleibt taub , und nichts gemaht hat obwohl haben wir geasgt dass wollen wir dafür mehr bezahlen. Jetzt haben wir eine Schuppe volle von Müll.
Im Jahr 2009 beim Wohnungsübergabe, haben wir 500 euro Kaution gegeben ( die Wohnung war nicht saniert, haben wir es selbst gemacht).
Im Februar 2011 haben wir eine neue Wohnung bekommen, und alte Mietvertrag gekundigt, leider mündlich ( ich hab diese gepräch an Handy registriert), der Vermieter hat erst gesagt, dass es soll keine Probleme mit Kautionrückgabe sein, aber danach hat er seine Meinung geändert, und uns mitgeteilt, dass er gibt uns die Kaution in zwei- drei Wochen zurück.
Die Schlüsseln hat er mitgenommen und sich wegen dem Wohnung Zustand nicht beschwert ( gilt es als Wohnungübergabe?) . Am 1 März hat Mein Mann dort gefahren und der Vermieter informiert, dass wir wünschen uns unsere Kaution am 15 März zu kriegen.
Meine Fragen:
- wie siecht es aus mit Kundigungfristen ? Darf ich den Vertrag kundigen ohne kundigungsfrist wann wohnen in diesem Wohnun schädlich ist ( wir haben ein kleines Kind)- der Vermieter hat uns geasgt, dass er eigentlich muss uns die Kaution nicht rückgeben, weil wir haben zwei Monate kundigungfrist ( es ist aber nicht im Vertrag geschrieben)
- unsere bekannte von der Gemeindeamt hat uns mitgeteilt, dass habe ich auch eine möglichkeit um Mietekosten rückgabe fordern aus Grund schlechtem Wochnung zustand ( Vermieter hat gar nicht verbessert oder saniert), ist es wahr?
- unsere Möbeln baschädigt sind, haben wir sogar ein Wohnzimmer Garnitur weggeschmissen ( ganz verschimmelt), darf ich auch um Geld Rückgabe fordern?
Ich hab mehrere Fotos, an welchem sieht man die Wohnung sowie Möbeln Zustand.
Ich werde sehr dankbar fürs Antwort
Mfg
P.