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donau
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von donau » 05.03.2011, 17:46
Guten Tag.
Ich habe eine Rechnung erhalten, auf dem kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, jedoch der Hinweis "Zahlbar rein netto nach Rechnungserhalt". Heißt das, dass die Rechnung sofort fällig ist, oder das die Rechnung erst 30 Tagen ab Rechnungseingang fällig ist? Und ab wann wäre ich dann im Verzug? Müsste ich erst gemahnt werden, da ja kein Datum als Zahlungsziel angegeben ist?
Mit freundlichen Grüßen.
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MG
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von MG » 06.03.2011, 10:38
Die Rechnung ist sofort zahlbar, also innerhalb von wenigen Tagen. Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Der Geschäftspartner könnte, wenns ihm zu lange dauert auch gleich klagen.
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donau
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von donau » 06.03.2011, 10:53
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dieses "nach Rechnungserhalt", kann das nicht alles mögliche bedeuten? Es ist doch nicht einmal ausgesagt, WANN nach Rechnungserhalt. Wird das von Gerichten einstimmig so beurteilt?
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MG
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von MG » 06.03.2011, 14:24
Probieren Sies aus...
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donau
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von donau » 06.03.2011, 14:42
Sind Sie Jurist, wenn ich fragen darf?
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MG
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von MG » 06.03.2011, 16:34
Ja,
mfG
RA Michael Gruner
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donau
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von donau » 06.03.2011, 17:19
Vielen Dank.
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