Ein großes EFH wurde umgebaut in 3 große WE jeweils zuzügl. Gartenanteil. Eine WE kaufte mein Mann (inzwischen verstorben), die beiden anderen WE hatte ein zweiter Eigentümer.
Als der zweite Eigentümer eine WE verkaufen wollte, wurde vom Notar festgestellt, dass das dem WE-Vertrag zugrunde liegende Sachverst.-Gutachten nicht korrekt sei. Dieser Eigentümer beauftragte daraufhin einen weiteren Sachverständigen mit einem neuerlichen Gutachten. Dieser "Allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger für Bauwesen"hat in seinem Gutachten unter Grundlagen, Pkt. 3 , bestätigigt: "Begehung der Liegenschaft durch den Sachverständigen", obwohl er in einem Telefonat mir bestätigte, dass er die Liegenschaft nie gesehen hat, seine Sekretärin jedoch vergessen habe, diesen Passus aus dem Gutachten herauszulöschen.
"Wo käme ich denn hin, wenn ich mir alles anschau, da bin ich ja nur noch unterwegs."
Es existiert auch Schriftwechsel zwischen ihm und mir.
Als ich meine Wohnung 2010 verkaufen wollte und den - einen anderen - Notar nach nicht korrekt erscheinenden Gartenanleilen befragte, stellte er ebenfalls Unregelmäßigkeiten fest und verwies mich auf einen nunmehr dritten Gutachter.
Dieser dritte Gutachter wies bei unserem Telefonat hin, dass er nur komme, wenn alle drei Eigentümer bei der Begehung dabei wären, anders mache es keinen Sinn.
U. a. ist fehlerhaft:
1. Es ist weder Heizungskeller noch Tankraum eingetragen und zu den WE zugeordnet, somit auch nicht bei der Nutzwertermittlung,
2. der Außentreppenabgang zur UG-Wohnung verläuft auf meinem Grundstück und ist nirgendwo erwähnt. Dieser Treppenabgang führt ausschließlich zur Wohnung, nicht zu Kellerräumen,
3. der dritte Kfz-Stellplatz befindet sich direkt auf dem Zuweg zum Haus,
4. die Zufahrt zu den beiden anderen Stellplätzen ist durch eine Gartenmauer zu eng gesetzt, dass jeweils ein Eigentümer über das Grundstück des zweiten fahren muss,
Frage: Müssen wir nun diesem zweiten Gutachter die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung einräumen, obwohl das Vertrauen aufgrund von ihm getätigter Aussagen gleich Null ist. Kennt anscheinend die gesetzlichen Vorschriften nicht genau und sagte auch nur "da haben Sie mich aber neugierig gemacht, jetzt komm ich doch mal vorbei". Er wollte die Korrektur wieder vom Schreibtisch aus erledigen.
Frage: Kann ich nicht das so gut wie fertiggestellte Gutachten von Nr. 3 verwenden, bezahlen müssen wir diesen großen Aufwand sowieso (er war 6 Std. auf unserer Liegenschaft).
Frage: Nachdem die Korrektur meines Wohnungseigentumsvertrag Notar- und Grundbuchkosten verursacht, kann ich Gutachter Nr. 2 auch hierzu belangen?
Es gibt noch vieles, was nicht i. O. ist, ein Anfänger macht sich mehr Mühe. Warum legt ein Sachverständiger einen Eid ab, wenn er sich nicht darana hält?
Ich möchte einen endlos langen Prozess vermeiden, wenn möglich. Es wäre schön, wenn ich hier etwas Hilfe bekommen könnte.
Fehler in Gutachten über Festsetzung v. Nutzw. Liegenschaft
Das Gutachten musss von den Miteigentümern doch akzeptiert werden, damit es Gegenstand der WE-Begründung wird, also warum hat man sich das GUA 1 nicht angesehen?
Die Details Ihrer Frage kann man so nicht klären, weil dazu noch viele Punkte unklar sind. Z.B. Heizraum: Ist das einer für alle? Dann wird daran kein WE begründet, ebenso Tanklager usw...
MfG
RA Michael Gruner
Die Details Ihrer Frage kann man so nicht klären, weil dazu noch viele Punkte unklar sind. Z.B. Heizraum: Ist das einer für alle? Dann wird daran kein WE begründet, ebenso Tanklager usw...
MfG
RA Michael Gruner
Fehler in Gutachten über ...
Danke erstmal.
Das Gutachten wurde deshalb akzeptiert, weil jeder darauf gebaut hat, dass sowohl ein Gutachter als auch der Notar wissen, wie eine ETW korrekt einzutragen ist.
Mein Mann hatte früher in Deutschland ein Haus, da gibts kein Gutachten, das Bestandteil des Notarvertrag ist. Wie soll man also der Ansicht sein "denn sie wissen nicht, was sie tun"?
Und zu Pkt. Heiz-/Tankraum: Ist sozusagen Eigentum von allen drei Parteien.
Mfg
Gerda Kowalewski
Das Gutachten wurde deshalb akzeptiert, weil jeder darauf gebaut hat, dass sowohl ein Gutachter als auch der Notar wissen, wie eine ETW korrekt einzutragen ist.
Mein Mann hatte früher in Deutschland ein Haus, da gibts kein Gutachten, das Bestandteil des Notarvertrag ist. Wie soll man also der Ansicht sein "denn sie wissen nicht, was sie tun"?
Und zu Pkt. Heiz-/Tankraum: Ist sozusagen Eigentum von allen drei Parteien.
Mfg
Gerda Kowalewski
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